Offener Brief von Jan zum OLG Urteil, 30.07.2008
Die Weigerung Angaben zu den Tatvorwürfen zu machen, sagt die U-Richterin, ist unser gutes Recht, jedoch vermittelt unser „renitentes Verhalten“ damit genauso wie die Weigerung Paßwörter bekannt zu geben – ein im Widerspruch zu dem Verhalten Unschuldiger stehendes Bild. Diese würden versuchen Ermittlungen zu unterstützen. Unsere Weigerung zu einer Aussage und zu sonstiger Zusammenarbeit ist damit ein Grund für die U-Haft.
Uns werden bis jetzt kaum konkrete Taten sondern vor allem eine politische Gesinnung vorgehalten und aus dieser eine kriminelle Vereinigung konstruiert. Dabei wird uns von der Justiz nach wie vor ein Großteil der Akten und der „Beweise“ vorenthalten. Wir können uns jedoch nicht juristisch verteidigen ohne Tatvorwürfe und „Beweise“ zu kennen.
Laut Gesetz dürfen uns als Beschuldigten aus einer Aussageverweigerung als einem unserer Grundlegenden Rechte keine Nachteile entstehen.
Die Entscheidung zur Aussageverweigerung ist für mich jedoch nicht nur eine juristische sondern politische Notwendigkeit. Sie ist eine der wenigen Möglichkeiten zu politischem Handeln die uns hier und jetzt noch bleibt. Ein Bekenntnis zu Solidarität und Freiheit gegen diesen Staat und seine Repression!
Ermittlungen die sich gegen progressive politische Bewegungen richten, Ermitlungen, die sich gegen Freund_innen und Mitstreiter_innen richten, Ermittlungen die sich gegen eine unbekannte Anzahl von Aktvist_innen in Österreich und anderen Ländern und auch gegen mich richten, kann ich nicht unterstützen
Wenn ich an den unaussprechlichen und allgegenwärtigen Horror denke, der Tieren in Schlachthöfen, Laboratorien und anderen Orten des Grauens angetan wird und auch an das nicht Mindere was Menschen jeden Augenblick erleiden müssen, und mir bewußt bin, daß diese Hölle für unzählige ein von Menschen geschaffenes und erhaltenes System ist, stellt sich die Frage, ob ich renitent sein will, nicht.
Für das Leben und die Freiheit – aus Solidarität und Liebe!
15. August 2008