Tierrechtsprozess: Oberstaatsanwaltschaft Wien betreibt weiter die Kriminalisierung von Protesten

6. Mai 2013

Fünf AktivistInnen noch immer mit Verurteilung bedroht

Nachdem im Mai 2011 in Wiener Neustadt im sogenannten „Tierschutzprozess“ alle angeklagten AktivistInnen in allen Punkten freigesprochen worden waren, hatte der damals zuständige Staatsanwalt Handler gegen fünf der ursprünglich dreizehn beschuldigten AktivistInnen Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld eingelegt.

Obwohl der ominöse Hauptvorwurf, die TierrechtsaktivistInnen hätten durch ihre Demonstrationen und Aktionen eine „Kriminelle Organisation“ nach § 278a StGB gebildet, endgültig vom Tisch ist, greift die Staatsanwaltsanwaltschaft auf die gleiche, vielfach kritisierte Argumentation zurück, um  Kampagnen und Proteste zu kriminalisieren.

Weiterhin zentraler Vorwurf: Bereits die Ankündigung legaler Demonstrationen – z.B. gegen Pelz verkaufende Bekleidungsunternehmen -, könnte den Umsatz gefährden und würde deshalb eine gefährliche Drohung und somit eine versuchte schwere Nötigung darstellen. Drohender Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Erst letzte Woche war bekannt geworden, dass auch die mit dem Berufungsverfahren befasste Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien nicht von dem Ziel abweicht, verfassungsmäßig geschützte Demonstrationen und Meinungsäußerungen mit allen Mitteln gerichtlich bestrafen zu lassen. Bereits im November 2012 hatte die OStA beim OLG einen Antrag auf Beweiswiederholung in zweiter Instanz gestellt, um damit die Berufung Handlers in vollem Maße zu unterstützen.

Damit will die OStA erreichen, dass alle Beweise bezüglich der weiter aufrecht erhaltenen Vorwürfe vom OLG neu aufgenommen und gewürdigt werden müssen – ganz so, als hätte der Prozess in
erster Instanz – immerhin vierzehn Monate und fast hundert Prozesstage dauernd! – in großen Teilen nie stattgefunden.

Inhaltlich schließt sich die OStA der demokratiepolitisch fatalen Argumentation von Staatsanwalt Handler voll an. Bedenklich an dieser Vorgehensweise: Nach einer möglichen Verurteilung gäbe es keine weitere Berufungsinstanz für die fünf AktivistInnen.

Diesen Antrag der OStA war fünf Monate lang beim OLG gelegen – erst am 15. April 2013 wurde das Schreiben der Verteidigung der AktivistInnen übermittelt.

„Nach fast hundert Verhandlungstagen in erster Instanz und nachdem sich die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen die TierrechtsaktivistInnen vor Gericht erwiesen hat, nimmt die OStA  nun einen zweiten Anlauf, um verfassungsmäßig geschützte Proteste zu kriminalisieren“, kommentiert das eine Sprecherin von Antirep2008. „Anscheinend frei nach dem Motto: Tun wir so, als wäre nichts gewesen! Dass die Verteidigung erst mit fünfmonatiger Verspätung von diesem Schachzug der OStA unterrichtet wird, kann leider kaum als Versehen betrachtet werden.“

Gerüchteweise kann noch vor dem Sommer mit einer Verhandlung beim OLG gerechnet werden. Eine konkrete Auskunft wird trotz mehrmaligen Nachfragens vom OLG verweigert.

Pressekonferenz vom 2. Oktober

2. Oktober 2012

Anlässlich der Ende September beim LG Wiener Neustadt abgegebenen Gegenäußerungen zur Berufung der Staatsanwaltschaft fand heute eine Pressekonferenz im Presseclub Concordia statt.
Im Folgenden dokumentieren wir die dort aufliegende Pressemappe sowie einige Impressionen:

Pressemappe 2. Oktober 2012 (PDF)

Einladung: Pressekonferenz zur Berufung im Tierschutzprozess

28. September 2012

 

Dienstag, 2.Oktober 2012, 9.00 Uhr
Im Presseclub Concordia – Clubraum, Bankgasse 8, 1010 Wien

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SOLIDARITÄT MIT DEN ANGEKLAGTEN DES “BARCHEM 4″-VERFAHREN!

26. September 2012

Im Oktober 2009 wurden etwa fünftausend Nerze von einer “Pelzfarm” im holländischen Barchem befreit, die meisten von ihnen konnten nicht mehr eingefangen werden.
Kurz darauf wurden vier Personen verhaftet, die von der Polizei verdächtigt werden, für diese Befreiung verantwortlich zu sein, sowie mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Die vier Beschuldigten wurden bis zu drei Monate in Untersuchungshaft gesteckt, eine von ihnen musste sogar zwei Monate in Isolationshaft verbringen. Allen wurde veganes Essen vorenthalten.

Am 25. und am 27. September findet der Prozess gegen die vier Aktivist_innen statt, aus diesem Anlass veröffentlichen wir folgende Solidaritätserklärung als antirep2008. Den ganzen Beitrag lesen »

Ermittlungen gegen Soko Pelztier eingestellt

20. September 2012

Wie den Medien zu entnehmen ist (u.a. derstandard.at; diepresse.com) wurden die Verfahren gegen vier leitenden Beamt_innen der SOKO Bekleidung endgültig eingestellt.

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Nächste Verhandlung im Verfahren gegen J.A.I.B.

26. Juli 2012

Für Freitag, den 27. Juli wurde die nächste Verhandlung im Verfahren gegen die vier Aktivist_innen J., A., I., B. festgesetzt. Haltlose und konstruierte Vorwürfe rund um die Brandstiftung vor einer AMS-Filiale und ausufernde Ermittlungen nach §278 (der schließlich jedoch nicht angeklagt wurde) sind die Eckpunkte auch dieses Verfahrens.
Ab 9.00 im Saal 303 des Landesgerichts Wien.
Mehr Infos gibt’s auf der Website von FightRepression

Eine weitere Möglichkeit, sich solidarisch zu zeigen, bietet die “FIGHT REPRESSION – keine Kriminalisierung von politischem Widerstand” – Demo Freitag abend ab 18.00, Treffpunkt Schottentor.

Staatsanwalt Handler beruft bei Einzeldelikten, Freispruch nach §278a Rechtskräftig – update 08.07.12

4. Juli 2012

 

Berufungen im §278a Verfahren

Die Ankündigung von Protesten soll Schwere Nötigung sein und eine Schweinefreilassung Tierquälerei…

Wie in diesem Verfahren bereits üblich erfuhren die 13 Angeklagten sowie ihre Anwält_innen aus der Zeitung, dass Staatsanwalt Handler gegen die Freisprüche zum Teil Berufung eingelegt hat. Der umstrittene Paragraph 278a (“Kriminelle Organisation”) wird kein Thema der Berufung sein, somit sind die Freisprüche zumindest in diesem Fall rechtskräftig!
Es wurde hingegen angekündigt den Paragraphen 278a zu novellieren.
Dass sich das Justizministerium zu diesen Massnahmen durchgerungen hat,  ist einzig den §278a-Angeklagten,  ihren Anwält_innen und eurer breiten Solidarität zu verdanken! Aufgrund unserer jahrelangen Arbeit war ein Freispruch nicht mehr abwendbar und die Perfidität der Vorwürfe nicht mehr zu leugnen.

(Teil-)Einstellungen von Ermittlungen & das Warten nimmt (hoffentlich) bald ein Ende

27. Juni 2012

Abgesondert vom skandalösen §278a-Prozess in Wr. Neustadt, der im Mai letzten Jahres vorerst mit Freisprüchen endete, verfolgte Staatsanwalt Wolfgang Handler einen Aktivisten weiter wegen des Verdachts auf Brandstiftung im Juli 2000 (Zirkus Knie), weiters wurde einer Beamtin des Unabhängigen Verwaltungssenat St. Pölten ein angeblicher Amtsmissbrauch im Jahr 2007 vorgeworfen, auch in diesem Verfahren war der Aktivist Beschuldigter.

Vor wenigen Tagen wurde der Betroffene von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt informiert, dass die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Brandstifung eingestellt worden seien und keine Anklage erhoben wird. Die Ermittlungen im zweiten Fall gehen weiter.

Bereits Anfang Juni war bekannt geworden, dass das Verfahren wegen Falschaussage gegen den früheren Chef der Soko “Bekleidung”, Erich Zwettler, mittlerweile Leiter des LVT Wien, eingestellt worden ist (sh. noen.at – Nach Tierschützer-Prozess: Verfahren gegen Soko-Chef eingestellt ).

Zwettler hatte vor Gericht ausgesagt, nach dem 1 Jänner 2008 hätte es keine verdeckten Ermittlungen im Auftrag seiner Soko gegeben – tatsächlich hatte eine Beamtin noch bis in in die zweite Jahreshälfte des Jahres 2008 mit einer falschen Identität ausgestattet unter den Tierschützer_innen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien kommentierte ihre Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens dahingehend, dass eine Falschaussage nicht nachweisbar sei – Soko-Chef Zwettler habe von der Tätigkeit der verdeckten Ermittlerin anscheinend nichts gewusst.

Unmittelbar nach Verkündung des umfassenden Freispruchs im Wiener Neustädter §278a-Verfahren am 2. Mai 2011 hatte Staatsanwalt Handler mündlich sowohl Berufung gegen das Urteil als auch eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Nach Ausfertigung des schriftlichen Urteils im Februar 2012 war die Einreichfrist für diese Rechtsmittel auf Ende Juni 2012 verlängert worden.

Das bedeutet, dass noch innerhalb dieser Woche Staatsanwalt Handler schriftlich seine allfällige Berufung und/oder Nichtigkeitsbeschwerde einzureichen hat – ob er dies tatsächlich tun wird, ist nach wie vor unklar. Eine Berufung/Nichtigkeitsbeschwerde in Teilen ist ebenso möglich.

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