Prozessbericht, 26. Prozesstag, Mittwoch 19. Mai 2010

Am 26. Prozesstag wurden Zeugen zu den Sachbeschädigungen in Gumpoldskirchen (anlässlich der AFP Akademie) und Vösendorf (Reptilienschau) sowie zum Vorfall im Donauzentrum (Körperverletzung, Widerstand) einvernommen. Noch vor der Einvernahme des ersten Zeugen fanden die Stellungnahmen einiger Beschuldigter zu den ZeugInnen des Vortages statt. Von der Richterin wurde außerdem angekündigt, dass am 17. Juni 2010 der gesamte Tag für Antragstellung zur Verfügung steht. Zudem wiederholte sie ihr Verbot für die Angeklagten während der Verhandlung zu essen oder Zeitung zu lesen.

Der Erste Zeuge war ein Veranstalter einer Reptilienschau, von der 40 Werbetafeln zerstört wurden. Die Schadenshöhe wurde konkretisiert und statt den Kosten für alle Werbetafeln auf die tatsächlich kaputten Werbetafeln eingeschränkt. Der Zeuge gab an, dass es zwar immer wieder zu Beschädigungen an den Reklametafeln komme, diese befinde sich aber üblicherweise in einem Ausmaß von fünf bis zehn Stück.

In seiner Aussage gab er weiters an, dass eine seiner Angestellten telefonisch mit dem Umbringen bedroht worden sei und setzte dies in Zusammenhang mit der Sachbeschädigung der Reklametafeln, da der Anruf einige Tage vorher erfolgt sein soll. In der niederschriftlichen Einvernahme bei der Polizei nach der Sachbeschädigung ist davon allerdings nicht die Rede gewesen.

Der Zeuge sagte die BesucherInnenzahl der Reptilienschau habe sich durch die Sachbeschädigung aufgrund fehlender Werbung um 70% reduziert. Allerdings wurden die Tafeln erst in der Nacht vor der Eröffnung beschädigt und sind davor acht bis zehn Tage gehangen.

Als zweiter Zeuge wurde Friedrich Aigner einvernommen. Er ist Eigentümer des Gasthauses Benediktinerhof in Gumpoldskirchen in dem im Oktober 2006 die 41. politische Akademie der AFP (Aktion für Demokratische Politik) stattfand. Das Gasthaus wurde deshalb besprüht (“Nazis verpisst euch, keiner vermisst euch”) und es wurde eine (doppelte) Fensterscheibe eigeworfen. Die Sprüherei ist nicht Gegenstand des Verfahrens, da es ein BekennerInnenschreiben gibt, indem Angemerkt wird dass der Spruch zum Zeitpunkt des Fenstereinschmeißens schon auf der Mauer war (in diesem Schreiben wird sich auch zur Zerstörung der Plakate der Reptilienschau bekannt).

Zuerst versuchte die Richterin Fragen zur AFP, einer rechtsextremen Partei, abzuwürgen, ließ die Fragen allerdings dann doch zu.

Anschließend wurde Kurt Friedrich vom LVT NÖ (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich) befragt. Die Richterin wies in zu Beginn gleich darauf hin dass er nach
§157 Abs. 1 Zi. 1 keine Angaben zu Sachen, die ihn belasten, machen muss und die Aussage verweigern kann (dasselbe tat sie später auch bei der Einvernahme der beiden Polizisten). Friedrich stufte in seiner Aussage die AFP als rechts gerichtete Organisation ein (damit verwendete er eine viel schwächere Formulierung als das <a href=”http://www.doew.at/frames.php?/projekte/rechts/organisation/afp.html” target=”_blank”>Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands</a>)

In Zusammenhang mit den Sachbeschädigungen wurden die Steine, mit denen die Scheibe eingeworfen wurde sichergestellt und zur DNA Untersuchung weitergeleitet. In Bezug auf die Sprayerei wurde das Videomaterial das durchgängig vom Eingangsbereich des Benediktinerhofes gemacht wurde ausgewertet. Diese Aufnahmen wurden von einem Observationsfahrzeug des LVTs gemacht um die Personen die an der politischen Akademie der AFP teilnahmen zu erfassen. Der/Die SprayerIn konnte nicht ausgeforscht werden. Der Anmelder einer antifaschistischen Kundgebung war allerdings von mehreren ZeugInnen (die sich teilweise aus den Geschädigten, teilweise aus deren NachbarInnen zusammensetzen sollen) als möglicher Täter genannt worden. Diese wollten allerdings alle keine niederschriftliche Aussage machen, weshalb sie als anonyme HinweisgeberInnen geführt wurden. (Ihre Aussagen führten zu einer Hausdurchsuchung bei dem Anmelder der Kundgebung).

Ein weiterer Schwerpunkt der Einvernahme des Zeugen Friedrich war außerdem seine Einstufung des Zweitangeklagten als militant und extremistisch sowie die Klärung der Frage was die Grundlage für diese Einschätzungen bietet. Kurz zusammengefasst: er wurde als militant eingestuft, weil er seit längerem aktiv ist und sich an Aktionen beteiligt die von staatspolizeilichem Interesse sind.

Der Zeuge erzählte außerdem von Erlässen des Innenministeriums in denen die militanten Tierrechtsgruppen aufgelistet sind. Als das Thema wieder aufgegriffen wurde sagte er es seien keine Gruppen aufgelistet. Und am Ende seiner Einvernahme handelte es sich um Erlässe des BVTs (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung). Zu seinem Kontakt mit der SOKO sagte der Zeuge so gut wie nichts. Er habe zwar zwei bis drei mal mit ihr zusammengearbeitet und hatte auch teilweise persönlichen Kontakt. Was für Erhebungen er für SOKO durchführte war ihm nicht wirklich zu entlocken.

Nach der Mittagspause schickte dir Richterin eine Zeugen nach Hause, er erhält eine neuerliche Ladung.

Es folgten die Einvernahmen von zwei Polizisten die dem Zweitangeklagten Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorwerfen. Der Angeklagte sei in der Kleiderbauerfiliale Donauzentrum – von einem Security gesichert – am Boden gelegen und habe herumgeschrien. Nachdem sie ihn mit auf die Wache nehmen wollten, sei er zweimal davongelaufen. Beim ersten mal sei er dabei mit einem weiteren Security, der sich ihm in den weg gestellt habe, zusammengestoßen, es habe der Verdacht auf Körperverletzung bestanden. Vom Beschuldigten wurde dazu das amtsärztliche Gutachten vorgelegt, indem keine Verletzungen festgestellt werden konnten.

Bei seinem zweiten Fluchtversuch habe er die beiden Polizisten, die ihn links und rechts an den Armen festhielten weggestoßen und sei davongelaufen. Später haben ihn zur Verstärkung gerufene Polizisten festgenommen. Die Aussagen der beiden Polizisten unterschieden an mehreren Stellen der Geschichte. Auch konnte sich keiner an die Widerstandshandlung genauer erinnern. Einer der beiden Polizisten konnte nicht sagen ob gestoßen wurde oder nicht. Vor allem die Frage ob dem Angeklagten bei seiner Flucht etwas nachgerufen wurde, konnte nicht geklärt werden. Der eine Polizist gab an es sei sehr wahrscheinlich, dass man ihn zum stehen bleiben aufgefordert habe, der andere meinte es sei definitiv nichts gerufen worden. Der Zweitangeklagte gab an, von einem der Polizisten sei ihm Nachgerufen “halt oder ich schieße” nachgerufen worden. Die Richterin reagierte darauf ziemlich empört, in dem Sinne warum er das nicht bereits bei der niederschriftlichen Einvernahme durch die Polizisten oder bei einer Haftverhandlung angegeben habe. Erst als er angab, diese Aussage auch schon vor dem UVS (Unabhängigen Verwaltungs Senat) getätigt zu haben, schien sie ihm zu glauben, dass er das nicht in diesem Moment erfunden habe. Der UVS Akt soll nun herbeigeschafft werden.

Nach den Stellungnahmen einiger Angeklagter und ein paar Beweisanträgen wurde die Verhandlung geschlossen und auf 20. Mai 2010 vertagt.

20. May 2010