Prozessbericht, 16. Prozesstag, Mi., 14. April 2010
Von den Anwält_innen wird gefordert den Beamten Jaroschek des Gerichtssaals zu verweisen, da er möglicherweise als Zeuge in Frage kommen könnte. Die SOKO sei speziell zum Beweis der Existenz einer kriminellen Organisation gegründet worden und Jaroschek war bei der Gründung der SOKO dabei. Der Staatsanwalt verhält sich dem gegenüber ablehnend und die Richterin entscheidet, dass er als Zeuge für die Beweisführung keine Relevanz hätte. Jaroschek darf bleiben.
Experte John Belligan tritt in den Zeugenstand: Grundsätzlich formuliert die Richterin jede gestellte Frage in ihren Wortlaut um und wiederholt immerzu die Frage, ob denn Belligan überhaupt darauf antworten könnte. Der Fünftbeschuldigte setzte die Befragung aus der letzten Verhandlung fort. Bis 2007 hat es laut Belligan hundert oder mehr illegale Aktivitäten pro Jahr, die auf ALF oder SHAC zurückzuführen waren, gegeben. 2007 habe es mehrere Verhaftungen gegeben und seit 2007 gebe es weniger als 10 illegale Aktivitäten pro Jahr.
Auf die Frage wie viele geklärte und ungeklärte Fälle es gibt, könne er sich aufgrund von Datenmangel nicht äußern. Die Frage des Fünftbeschuldigten ob John Belligan für oder gegen Tierversuche wäre wurde von der Richterin nicht zugelassen.
Der Zeuge wird ersucht folgende Begriffe zu definieren: animal r. extremist, radical animal rights activist, militant a. r. activists und dann diese Begriffe zu Straftaten in Bezug zu stellen und ihre Verwendung in England zu erläutern. John Belligan meint es gäbe keine offizielle Definition, er selber verwendet derlei Termini nicht, sondern es seien die AktivistInnen selbst, die sich so bezeichnen. Er selbst unterscheidet nur zwischen denen, die das Gesetz einhalten und auf rechtsordentliche Demonstrationen zurückgreifen und denen, die das Gesetz nicht einhalten. 2005 habe es eine Reihe von gatherings der a.r.a. gegeben nach denen “run ins” stattgefunden hätten und es zu Beschädigungen gekommen sei. Alle Firmen, die angegriffen worden seien, seien auch Ziele von SHAC. Die Leute, die diese Straftaten begangen hätten stünden im Zusammenhang mit SHAC. 2006 und 2007 seien aufgrund der Ereignisse von 2005 PolizistInnen rund um die Gatherings stationiert worden, führte Belligan aus.
Es wurde gefragt ob es verdeckte Ermittler gab. Belligan meinte, er könne das weder bestätigen noch leugnen. Außerdem gäbe es in England keinen Usus eine verdeckte Ermittlung zu kommentieren. Es ist aber möglich in England verdeckt zu ermitteln. Belligan wird gefragt ob er einen Ian Farmer kenne. Er bejat. Laut fünft Beschuldigten handelt es sich dabei um einen verdeckten Ermittler aufgrund dessen Aussagen es zu Festnahmen von Tierrechtsaktivisten gekommen ist. Belligan meint Farmer nur aus der Zeitung zu kennen, wo er solcher Art behauptet hätte. Er kann nicht sagen ob dies der Wahrheit entspreche. Belligan wird darauf hingewiesen, dass es Europol Treffen zum Thema “Tierrechtsextremismus” gibt. Das Sitzungsprotokoll einer Europol Sitzung wird vorgelegt. Belligan erklärt, dass, wenn ein Aktivist in seinem Aktivismus extrem wird, dies dann zu Extremismus würde.
Der Versuch von einem Beschuldigten einen Lap Top zu verwenden wird untersagt. Daraufhin erzwingt eine Beschuldigte eine Pause indem sie aufs Klo geht.
Es wird kurz auf den begrifflichen Unterschied zwischen Brandsätzen und Bomben eingegangen, wozu aber John Belligan nicht wirklich was sagen kann, weil er auch da kein Experte ist.
Er wird gefragt ob er Frau Bogner (Leiterin der SOKO) schon vor dem 12. 04. 2010 getroffen hätte. Es stellt sich heraus, dass Belligan sie schon bei Europol Sitzungen getroffen hat, bei denen Tierrechtsaktivismus Thema war. Es werden dort unterschiedliche tierrechtsaktivistische Taktiken besprochen, welche er aber nicht offen legen wollte.
Auf die Frage des Staatsanwaltes nach den vier Verdächtigen in England, die im September vor Gericht stehen werden, antwortet Belligan, dass er über die Namen keine Aussagen machen dürfe.
Der 13. Beschuldigte versucht darauf hinzuweisen, dass der VGT mit vielen englischen Tierrechtsorganisationen in engem Kontakt sei, auf die keiner Art strafrechtliche Handlungen zurückzuführen seien.
Nach einer Pause wird der Sachverständige Schweiger aufgerufen, sowie der Sachverständige der Verteidigung: Drommel. Es geht um ein linguistisches Gutachten zu Texten aus Tatblatt, Bekennerschreiben zu Pommersdorf und Circus Knie. Die Richterin liest Profil Artikel mit einem Interview von zwei Personen über die ALF vor.
Die Methoden des Gutachters: “Hosenbodenarbeit. Distributive Linguistik. Wie oft kommen Einzelteile in einem Text vor und dann stellt man das listenmässig einander gegenüber. Das allein veranlasst mich nie hinzuschreiben: ‘folglich ist ers.’ Es muss nach dieser Hosenbodenarbeit eine weitere Arbeit folgen. Ich schau mir den Stil an und die Grammatik und ich schau mir die Aussagen an und versuche herauszufiltern, was hat den Autor bewogen diese Zeilen zu schreiben und wie meint er diese Zeilen. Philologie: Sprachwissenschaft, Sprachliebe – kriminaltechnischen Sprachvergleich – Kriminologie.”
Schweiger weiter: “Habe die Bekennerschreiben Pummersdorf und Tatblatt gelesen und mir überlegt, was is da besonders dran. Versuch das Herzblut des Autors fließen zu sehen. Was möchte er, was schreibt er, wie schreibt er es. Die Sätze sind wie konstruiert. Die Wörter kommen aus welchem Wortschatz … wenn es stark differiert dann schick ich das zurück. Der der nicht gut Deutsch kann, kann keinen komplizierten Text schreiben. Hier hab ich ein ausgezeichnetes Deutsch gefunden. Hab einige Eigenheiten gefunden [...]”
“Analyse der Sätze … Ich weiß nicht genau, wie sie das gerne hätten … Als Erstes schau ich mir die Rechtschreibung an, dann die Interpunktion, dann den Zusammenbau des Textes in Sätzen, dann in Wörtern, dann die Aussagen … Wenn etwas Besonderes drinnen ist fasse ich das zusammen, denn dann deutet es auf einen Autor … die Rechtschreibprüfung bei Pummersdorf ist mit Schreibschablone geschrieben … Text mit über 1500 Buchstaben … Derjenige, der das zu Papier gebracht hat, muss eine Vorlage gehabt haben … Dadurch, dass eine Schablone verwendet wurde, ist das Analysieren von Rechtsschreibfehlern fast nicht möglich … Am Ende des Textes ist ein Fehler: In einem ausgezeichneten Text kommmt immer am Ende des Textes ein Fehler … Hier ist es das doppelt geschriebene ‘denn’ … Im zweiten Text, gegen Ende, ist es ein ‘dürfen’ … Im Auszug des Doktor B. finden sich die gravierendsten Fehler auch auf den letzten Seiten (S. 27: Ich war vor Ort, weil wir einen anonymen Hinweis auf illegale Fasanerie erhalten hatte, S. 30: würde man ihn ernst nehmen, S. 26 diese Aussage wurde wenn es denn wahr wäre sechs Jahre nach dem letzten Brandanschlag…) und ich erkenne aus diesem einen Satz, dass der Herr Doktor B. englisch denkt und rückübersetzt … Immer gegen Ende tauchen die Fehler auf. Das ist nur ein Indiz … Dann ist mir aufgefallen, dass Doktor B. sehr gerne Appositionen einführt. Eine Beifügungskonstruktion, die nach dem Hauptwort kommt und nur von wenigen Personen verwendet wird (wir, eine Gruppe von autonomen TierbefreierInnen, …). Selbst in diese Beifügungsgruppe nimmt er eine zusätzliche Apposition hinein. Dr. B liebt Attributkonstruktionen [...]”
Die Richterin zuckt wegen Gelächter im Saal aus und verweist die letzten drei Reihen, die sie als zusammenhängende Gruppe erkennt, des Gerichtssaals. Die Polizei, immer zur Stelle, arbeitet sehr motiviert daran wirklich alle aus den letzten drei Reihen aus dem Gerichtssaal zu „eskortieren“. Nach längerer Unterbrechung geht’s weiter.
Schweiger kommt nach längeren Ausführungen zum Schluss, dass der so sehr liebende Attributskonstrukteur auch der Verfasser der ihm vorgelegten Texte sein muss. Zu diesem Schluss komme er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Bei der recht ambitionierten Befragung durch die Anwält_innen und ihrer Unterstützung seitens des Herrn Drommler (früher beschäftigt beim deutschen Staatsschutz, Generalbundesanwaltschaft, war als Linguist beauftragt den Code der RAF zu dechiffrieren und es soll ihm dies auch gelungen sein, jetzt im Linguistenverband Deutschland und Betreiber eines eigenen Instituts) schafft es Schweiger trotz inhaltlicher Widersprüche sich auch mit Unterstützung der Richterin immer wieder geschickt aus der Affaire zu ziehen.
All die noch offenen Fragen von Seiten der RechtsanwältInnen werden daher noch weiterverhandelt werden. Das Datum ist unbestimmt.
