Prozessbericht, 1.Prozesstag, Di., 2. März 2010
Wider Erwarten läuft die Ausgabe der Platzkarten zügig und reibungslos ab, pünktlich um 7.30 bekommen Privatpersonen ohne Identitätsfeststellung oder Ausweisleistung pro Person eine Platzkarte für den heutigen Prozesstag ausgehändigt, die auch im Laufe der Verhandlung an andere Personen weitergegeben werden kann. Für MedienvertreterInnen gibt es ein Extra-Kontingent an Karten, die vorreserviert werden können (für Privatpersonen ist das leider nicht möglich). Im Gerichtssaal selbst darf nicht telefoniert werden, SMS schreiben ist allerdings möglich und FM4 twittert an diesem ersten Prozesstag live aus der Verhandlung (siehe twitter.com/Burstup) und wird das laut Aussage des FM4-Journalisten auch zukünftig tun.
Zu Beginn des „Monsterprozesses“ verkündet Richterin Sonja Arleth einige allgemeine Regeln wie z.B. das Lautlosstellen der Handys und die Aufforderung Beifalls- oder Unmutsäußerungen zu unterlassen. Sollten demnach Personen diesen Richtlinien nicht Folge leisten, würde sie bis zu drei Abmahnungen aussprechen und anschließend die entsprechenden Personen aus dem videoüberwachten Gerichtssaal entfernen lassen.
Aufgrund der Soli-Kundgebung direkt vor dem Landesgericht Wiener Neustadt sind Sambagruppe, Parolen und Musik gut durch die geschlossenen Fenster hörbar und zu Beginn ist es auf den hinteren Plätzen schwierig alles akustisch zu verstehen. Das Mikro wird lauter eingestellt und die Richterin, die sich dadurch nicht aus der Ruhe und ihrem Konzept bringen lässt, beginnt mit dem Abfragen der „Generalien“ (Grunddaten, Schulbildung, Einkommen, Unterhaltspflichten) und der Verlesung der Strafregisterauszüge.
Danach weist die Richterin darauf hin, dass sie keine politischen Statements im Gerichtssaal haben will, da dies nicht der Ort hierfür sei, der Prozess sei klar, effizient, sachlich und nüchtern zu führen.
Anschließend beginnt Staatsanwalt Handler mit seinen Ausführungen zur vermeintlichen Kriminellen Organisation. Um die Grundlagen dieser Organisation zu verstehen, sei vorher ein Blick nach Großbritanien nötig, insbesondere die Gründung der Animal Liberation Front (ALF) und die Shac-Kampagne seien ausschlaggebend für die Anklagepunkte, so Handler. Ganz allgemein kann zum Vortrag des Strafantrages durch den Staatsanwalt gesagt werden, dass er beispielsweise durch wiederholende Aufzählungen von Brandanschlägen (obwohl diese nicht vorgeworfen werden) versucht immer wieder massiv Stimmung gegen die Angeklagten zu machen. Auch ist er sich nicht zu blöd zu erwähnen, dass das US-amerikanische FBI die Animal Liberation Front jedenfalls als „terroristische Vereinigung“ qualifiziert.
Beim Vortragen lässt aus unerklärlichen Gründen Staatsanwalt Handler wesentliche Elemente aus der Anklage weg wie etwa die Ausführungen zur vermeintlichen Abschirmung gegenüber Strafverfolgungsmaßnahmen. Als klar und einheitlich kann die Linie der Staatsanwaltschaft nicht bezeichnet werden, auffällig ist weiters, dass sich Handler durch „Handler, du Lügner!“-Rufe, die von draußen in den Verhandlungssaal dringen, mehrmals aus dem Konzept bringen lässt.
Kurz nachdem der Staatsanwalt die Anschuldigungen gegen einzelne Angeklagte erläutern will, schallt von der Kundgebung vor dem Gericht Edith Piafs „Non, je ne regrette rien“ in den Gerichtssaal, mit dem offenbar auch der Geschmack der Richterin getroffen wurde, da Handler seinen Vortrag aufgrund des allgemeinen Gelächter im gesamten Raum unterbrechen muss.
Nachdem sich alle wieder eingekriegt haben führt Handler seine Verdachtsmomente gegen einzelne Beschuldigte weiter aus und endet mit dem Satz, dass seit dem 21. Mai 2008 keine tierrechtsrelevanten Anschläge gegen Kleider Bauer mehr verübt worden sind und auch sonst dementsprechende Delikte zurückgegangen sind.
Die Richterin Sonja Arleth setzt danach mit ein paar allgemeinen Ansagen wie z.B. dass das Gericht zur Wahrheitsfindung verpflichtet ist und im Zweifelsfall für die Angeklagten entschieden werden muss, fort, kurz darauf beginnt sie allerdings mit der Verlesung der OGH-Entscheidung vom 21. Oktober 2008, mit dem die Grundrechtsbeschwerde einiger Angeklagten gegen die Untersuchungshaft aufgrund des dringenden Tatverdachts abgewiesen wurde. Durch diese nicht vorgesehene oder aus prozessualen Gründen notwendige Verlesung einer Entscheidung, in der – trotz fehlender Beweise – der Soko in ihrer Konstruktion einer Kriminellen Organisation inhaltlich voll stattgegeben wurde, macht nun wiederum die Richterin Stimmung gegen die Angeklagten und weist die Richtung, in dessen Licht das weitere Verfahren stehen wird: tendenziösen Ermittlungen der Soko Pelztier werden Raum gegeben und durch die sich wiederholende Aufzählung vielerlei Straftaten, die weder in Verbindung noch in die Nähe einzelner Beschuldigter gerückt werden können, wird die vermeintlich kriminelle Energie der Angeklagten aufs Neue suggeriert.
Gegen 11.45 gibt es eine einstündige Mittagspause.
Der Nachmittag ist geprägt von den Replikten d.h. Gegenausführungen der VerteidigerInnen zum Strafantrag.
Die drei zusätzlichen Angeklagten, die erst ca. drei Wochen vor Verfahrensbeginn erfuhren, dass sie sich ab 2.März ebenfalls vor Gericht als Teil der Kriminellen Organisation verantworten müssen, haben durch deren Anwälte einen Vertagungsantrag gestellt. Immerhin hätten sie kaum Zeit für die Vorbereitung der Verteidigung gehabt.
Richterin Arleth führt kurz aus, warum sie diesen abgewiesen hat, weil nämlich ihrer Meinung nach laut Gesetz 2 Wochen als Minimum für die Vorbereitungszeit erfüllt seien. Die Verteidigung wird dazu später noch Genaueres ausführen.
Nacheinander sprechen die einzelnen AnwältInnen zu den Vorwürfen allgemein und im Speziellen zu denen ihrer MandantInnen, Lacher erntet vor allem Verteidiger Bischof wegen der „Doppelstrategie“, die er Staatsanwalt Handler unterstellt, der sich mehr und mehr hinter seinem PC-Bildschirm zu verstecken scheint. Weiters bezeichnet Bischof das Vorgehen des Staatsanwalts, sämtliche Straftaten mit Tierrechtsbezug in einen Topf zu werfen, mit ALF zu etikettieren und jenen AktivistInnen zuzuordnen, die namentlich bekannt sind, als das „System Handler“.
Rechtsanwältin Dr. Stuefer bringt außerdem vor, dass das Erläutern des Strafantrages durch den Staatsanwalt sehr viel kürzer gewesen wäre, wenn er nur strafrechtlich Relevantes erwähnt hätte; stattdessen versuche er sämtliche Kampagnen mit Tierrechtsbezug zu kriminalisieren.
Alle RechtsanwältInnen beantragen einen Freispruch für ihre MandantInnen.
Die Verhandlung endet nach einer Fragerunde an die Angeklagten, bei der sich alle für nicht schuldig bekennen und darlegen, ob sie in den folgenden Verhandlungstagen aussagen werden. Gegen 15 Uhr schließt die Richterin eine halbe Stunde früher als geplant die Verhandlung. Weiter geht’s am Donnerstag ab 9 Uhr mit der Vernehmung von Martin Balluch als „Erstbeschuldigten“.
von ProzessbeobachterInnen antirep2008
4. March 2010