U-Haft für Sabine erneut bestätigt
Gestern, Montag dem 11. August, hatte Sabine einen Haftprüfungstermin in Wr. Neustadt. Ihr Anwalt hatte eine Woche zuvor einen Antrag auf Haftentlassung eingebracht. Die Haftprüfung hatte zum Ergebnis, dass Sabines U-Haft vom zuständigen Richter erneut bestätigt wurde – nächster regulärer Haftprüfungstermin wäre bei Sabine damit der 13. Oktober. Begründet wurde die Entscheidung des Richters damit, dass bei Sabine “Tatbegehungsgefahr” bestehe. Welche vergangene oder auch zukünftige “Tat” Sabine konkret vorgeworfen wird bzw. zu befürchten wäre, wurde jedoch auch gestern nicht konkretisiert.
12. August 2008