Prozessbericht, 25. Prozesstag, Montag 17.05.2010

Zu Beginn weist Richterin Arleth die ZuhörerInnen darauf hin, dass Störungen erst mit Abmahnungen und dann mit dem Verweisen aus dem Verhandlungssaal geahndet werden würden.

Das Gutachten des Sachverständigen Heinrich Cidar ist eingelangt, dieser wird für den 2. Juni 9:00 Uhr vorgeladen.

Bevor der erste Zeuge einvernommen wird, werden noch Stellungnahmen der Beschuldigten vom letzten Mal nachgeholt. Diese beziehen sich vor allem auf den fehlenden Zusammenhang von Beschuldigten zu Sachbeschädigungen. Es wird auf die Legalität der Demonstrationen und Kundgebungen hingewiesen. Die Richterin sagt dazu lediglich: „Das Gericht hat sich nicht genauer damit beschäftigt.“ Auch wurde kritisiert, dass nur jene FilialleiterInnen vorgeladen wurden, wo Sachbeschädigungen entstanden waren. Dadurch wird aber der völlig falsche Eindruck vermittelt, dass Sachbeschädigungen den Großteil der Aktivitäten ausmachten.
Im Anschluss wurde der Antrag gestellt, dass 1 Stunde Mittagspause auch eingehalten werden solle. Dazu bemerkt ein Beschuldigter: „Nicht jede/r ist Richterin, und kann an der Warteschlange in der Kantine vorbeigehen.“ Unter anderem wurden noch Anträge zu der Offenlegung der Umsatzeingänge von Kleider Bauer, und die Mitnahme des Hundes eines Beschuldigten gestellt, einige der Beschuldigten distanzierten sich von den Buttersäureanschlägen, und protestierten gegen den Vorwurf, dass sie den Prozess verzögern wollen. Außerdem wurde das Herbeischaffen des kriminalpolizeilichen Aktes beantragt, und darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft einen etwas differenzierteren Umgang mit Definitionen pflegen solle. (Beispielsweise das Übernehmen von Terrorismus-Definitionen des FBI ohne Berücksichtigung der österreichischen Gesetzesgrundlagen usw…)
Das Gericht weist im Zusammenhang mit der Legalität der Demonstrationen auf einen Zeugen der BPD Graz hin, welcher noch geladen wird, und dies zu bewerten habe. Der Antrag zur Mitnahme des Hundes wird abgelehnt. Die Kürzung der Mittagspause wurde wieder einmal mit dem ‘dichten Prozessplan’ gerechtfertigt.

Bevor der erste Zeuge zur Einvernahme geholt wird, mahnt die Richterin zwei der Beschuldigten ab, weil diese ihre Laptops benutzen. Im weiteren Verlauf des Prozesstages werden 3 Zeugen der Polizei vorgeladen. Die Richterin weist alle drei Zeugen daraufhin, dass sie im Falle sich selbst zu belasten keine Aussagen zu machen haben, und setzt dies in den Kontext der Kritik der Beschuldigten, dass die SoKo ihre Ermittlungen mit fragwürdigen Methoden geführt hätte.

Als erster Zeuge wird Gruppeninspektor Friedrich G. aus Graz einvernommen. Dieser war als leitender Beamter in der Kleider Bauer Filiale in der Muhrgasse im Einsatz, bei welcher Buttersäure eingebracht worden war. Da er eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen konnte ließ er die Filiale schließen und alarmierte die Feuerwehr sowie eine Sachverständige.
Weder Spuren konnten gefunden werden, noch ergaben die Messungen etwas. Erst die Sachverständige habe den Geruch als Buttersäure identifiziert. Nach G.s Einschätzung könnte die Substanz durch einen Spalt zwischen den beiden Flügeln der Eingangstüre mit Hilfe einer Einwegspritze eingebracht worden sein. Am stärksten sei der Geruch zwar im Eingangsbereich gewesen, Spuren seien dort aber keine gefunden worden.
Die Frage des Gerichts ob der Zeuge Internet-Recherche zu ‘militantem Tierrechtsaktivismus’ betrieben habe oder einschlägige Websites kenne verneint dieser.
Zur Frage des Staatsanwalts, ob der Gestank überall in der Filiale wahrzunehmen war antwortet G. dass es im Eingangsbereich am intensivsten war.
Auf die Feststellung der Verteidigung, dass der Geruch die KundInnen nicht abgehalten habe das Geschäft zu betreten, entgegnete G., dass das auf das Einkaufverhalten in der Muhrgasse zurückzuführen sei.
Die Verteidigung befragte den Zeugen außerdem zu den Verfassern der Anzeige.
Dazu, wann die Filiale wieder geöffnet wurde konnte der Zeuge keine Angaben machen.
Die Graffitis welche von Kleider Bauer entfernt wurden, waren vom Zeugen nicht wahrgenommen worden. Eine der VerteidigerInnen legte zum Beweis die Rechnung vor.
Die erste Frage der Beschuldigten behandelte die Ausrichtung des Gebläses zur Geruchsentfernung (dazu wird der Feuerwehrbericht herbeischafft werden)
Auf die Frage, wie weit der Fachmann der Messungen durch geführt hat auch ein Fachmann wäre, entgegenete der Zeuge: „Hat Gerät bedient“ und fügt nach Gelächter hinzu „hat Ausbildung das Gerät zu bedienen.“ Im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen seien G. keine Beschwerden untergekommen.

Als zweiter Zeuge wird Abteilungsinspektor Oskar Ziegler vorgeladen. Laut seinen Aussagen war er vom Sommer 2007, mit einer Unterbrechung von Februar 2008 bis Juli 2008, bis Jänner 2009 bei der SoKo tätig. Recherchen führte er nicht selbst durch, war aber unter anderem mit der Ausforschung von TäterInnen im Zusammenhang mit einem Buttersäurevorfall bei Helly Moden im 19. Bezirk, einer Sachbeschädigung auf das Auto von Marjam Firouz (der damaligen Pressesprecherin bei Kleider Bauer) im 4. Bezirk, und Sachbeschädigungen an der Fasanerie Wildon in der Steiermark betraut. Zu diesen Vorfällen wurde der Zeuge auch zum Großteil vom Gericht befragt.
Dass bei den Anschlägen Buttersäure verwendet wurde beruht auf Vermutungen seitens Zieglers, es wurden keine Nachweise oder Analysen erbracht. Zu Fragen zu genaueren Informationen über Recherche oder Telefonüberwachung verweist Ziegler immer wieder auf Bogner und Riepel.
Hinweise seien gewesen, dass einzelne Beschuldigte zu Tatzeitpunkten nicht zuhause gewesen wären. Auch weitere Aktionen wurden in den SoKo Akt aufgenommen, auch wenn in diesen Fällen laut Ziegler nicht gegen die beschuldigten Personen ermittelt wurde. Über DNA-Spuren sei die SoKo auf den Zweitbeschuldigten gekommen, außerdem sei er über die Funkzellenüberwachung 2 Monate vor der Sachbeschädigung beim Auto von Firouz in der Nähe des Tatortes geortet worden. Auf die Frage der Verteidigung, wo das Handy des Zweitbeschuldigten zum Tatzeitpunkt gewesen sei gibt Ziegler an dass es abgeschalten, also nicht eingeloggt gewesen wäre. Zu den angeblichen ‘Drohmails’ welche an Firouz im Vorfeld des Anschlages von Hamburg aus geschickt wurden hätten die ‘Kollegen’ in Deutschland ermittelt, es hätte sich aber in keinem der Fälle ein Tatverdacht erhärtet. Aufgrund dieser Mails ging die SoKo von einem ‘internationalen Zusammenwirken’ aus, dies befindet sich auch im Abschlussbericht der SoKo. Von DNA-Abnahmen auf dem VGT-Stand beim Donauinselfest 2007 wisse Ziegler nichts. In Zusammenhang mit diversen Fragen zu Spurensicherung, Berichten und Ermittlungsergebnissen verweist Ziegler immer wieder auf andere Personen, meist auf die SoKo-Leitung. Oft kann er zu Ermittlungen welche keine Ergebnisse brachten, folglich entlastetes Material darstellen ‘keine Angaben’ machen. Auf die Frage der Verteidigung ob der Zeuge wisse was der § 100 StPO besage, mischt sich das Gericht ein, die Frage wird nicht zugelassen. Im Laufe der Befragung durch die Verteidigung stellt sich heraus, dass die Erwägung aufgrund von § 278a zu ermitteln von Anfang an Thema war (das gibt Ziegler auch offen zu). Da die Richterin die Fragen der Verteidigung oft unterbricht und dann um- bzw. neuformuliert an den Zeugen stellt wird ein Antrag auf Unterlassen dieses Vorgehens von Seiten der Verteidigung gestellt. Im Zusammenhang mit diesem Antrag, kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Gericht und Verteidigung über diverse Streitpunkte, welche an vorhergehenden Verhandlungstagen Thema waren. Eine Entscheidung über den Antrag behält sich das Gericht vor.
Laut Ziegler seien auch gesonderte Berichte verfasst worden, von welchen sich jedoch keine Spur im Gerichtsakt befindet. Dazu meint Ziegler, dass die SoKo-Leitung für die Übermittlung verantwortlich gewesen wäre und nicht er selbst. Als verantwortliche Personen gibt Ziegler nach anfänglichem Zögern Plessl, Bogner, Landauf und Böck an. Wer für die Koordination dieses Vorganges verantwortlich war kann Ziegler nicht sagen, und verweist darauf die SoKo-Leitung zu fragen. Ziegler gibt erst an keine Ermittlungen im Zusammenhang mit Bankkonten gemacht zu haben. Die Übermittlung einer Kopie des Bankauszuges des OGPI-Sparbuches habe er lediglich auf Ansuchen Böcks an das Gericht weitergeleitet. Abschlussberichte hätte Ziegler aber nie geschrieben.
Zu diversen Vermutungen Zieglers, welche sich in den Akten finden, können keine konkreten Straftaten nachgewiesen werden. Viele dieser Angaben in den Berichten basieren nicht auf Erkenntnissen der Ermittlungen oder Beweismaterial sondern auf Vermutungen.
Auch im Zusammenhang mit der Recherche von Telefonnummern und deren Verbleib in den Akten kann Ziegler keine Angaben machen, da er keinen Zugriff mehr auf die Akten habe, weil er im Jänner 2009 aus der SoKo ausgeschieden sei. Er verweist auf Landauf. Dieser und Bogner würden zu den letzten Personen gehören welche noch Zugriff auf die SoKo-Akten hätten. Über die Relevanz von Dokumenten allgemein habe die SoKo-Leitung entschieden, weiters sei im Herbst 2007 schon bekannt gewesen, dass gegen einen Verdächtigenkreis eingeschritten werden würde, beispielsweise war in einem SoKo Bericht vom Oktober 2007 von einer ‘Großaktion’ die Rede. Dies geschah in Absprache zwischen Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt und der SoKo.
Ein Indiz welches im Zusammenhang mit BekennerInnenschreiben, auf den Erstangeklagten hinweise, sei laut Gutachten seine Neugründung von Wörtern gewesen. Der Begriff “Bekennung” wurde hier als Beispiel angeführt. Jedoch findet sich auch in den SoKo-Berichten dieser Begriff wieder, nicht nur der Erstbeschuldigte bediente sich also dieses Ausdruckes.

Ziegler zeichnet sich immer wieder durch äußerst holprige Formulierungen aus. Er gibt auch an, dass diese Definitionen (z.B. Terrorismus) seine eigenen und nicht jene der Soko seien, diese also aufgrund seiner persönlichen Einschätzungen so in den Berichten stehen.
Auch über die Konstruktion der Kriminellen Organisation kann Ziegler einiges erzählen. So wurde der Erstbeschuldigten von Ziegler als Hauptverdächtiger eingestuft, da er der Chef des VGT ist.  In einem von Zieglers Berichten ist auch zu lesen: „Militante Tierschützer finden beim VGT Unterschlupf“. Dazu wie die BAT in diesen Zusammenhang zu bringen sei konnte Ziegler keine Angaben machen.
Dazu, was die einzelnen Beschuldigten verdächtig gemacht hätte konnte Ziegler keine Angaben machen. Auch auf die Frage des Zweitbeschuldigen über den Verbleib der fehlenden Ergebnissen der Auswertungen der Handys beziehungsweise Funkzellen konnte Ziegler nichts sagen. Die Herbeischaffung dieser wurde beantragt.
Ob ausgeschlossen werden könne, dass von dezentralen Kleinstgruppen ohne Zusammenhang die direkten Aktionen verübt worden wären, und nicht von einer einzelnen Organisation, beantwortet Ziegler mit Nein. Auch einen Zusammenhang der kriminellen Organisation mit allen militanten Aktionen im Bereich Tierschutz seit den 1980ern konnte er nicht bestätigen.
Aufgrund einer Beschwerde von Ziegler kommt es zu einer Unterbrechung der Verhandlung (Er hatte sich darüber aufgeregt, dass er schon seit 10 Uhr vormittags hier sitze, einer der Beschuldigten antwortete: „Wir sitzen schon seit März hier.“)
Nach der Pause argumentiert Ziegler auch in diese Richtung weiter. Er versteht die Fragen teilweise nicht. Und meint: „Um das abzuschließen: Ich kann keine Angaben machen.“
Die Richterin stellt eine Reihe von Suggestivfragen, und legt ihm praktisch die Antworten in den Mund. Auf der anderen Seite werden aber Fragen aus dem Strafakt nicht zugelassen und dem Fünftbeschuldigten wird deshalb das Fragerecht entzogen. Auch Fragen mit juristischem Hintergrund werden nicht zugelassen. Daraufhin kommt es auch zu einer Auseinandersetzung zwischen der Richterin und der Zwölftbeschuldigten, welche in der Folge vom Gericht abgemahnt wird.
Zur Hierarchie der SoKo gibt Ziegler an, dass erst Böck, und dann Bogner an der Spitze gewesen waren, dies sei auch die Leitung der SoKo gewesen.
Zwettler sei zwar durchgängig involviert gewesen, hatte aber eine juristische Funktion, und war der SoKo übergeordnet. Insgesamt seien an den Ermittlungen 50 – 70 Personen beteiligt gewesen.

Als letzter Zeuge an diesem Prozesstag wurde Inspektor Josef Z. einvernommen, welcher sich mittlerweile im Ruhestand befindet. Seine Aufgaben in der SoKo waren das Zusammentragen von Material und die Spurensicherung. Die ersten Fragen des Gerichts stehen mit Sachbeschädigungen und Buttersäurevorfällen auf Kleider Bauer und Helly Moden beziehungsweise die Fasanerie Wildon in der Steiermark in Zusammenhang.
Laut Z. war bei Helly Moden im 19. Bezirk ein ‘unangenehmer, fauliger Geruch’ wahrzunehmen, die Substanz konnte aber weder gesichert, noch bestimmt werden. Laut Selbsteinschätzung Z. könnte diese aber mittels Spritze oder ähnlicher Vorrichtung durch einen Spalt unter der Tür, oder durch den abgenützten Schlüsselzylinder eingebracht worden sein.
Z. sagt aus, dass die Geruchsbelästigung zwar markant, aber nicht unerträglich gewesen sei. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob die Gerüche gleich gewesen seien, meint Z.: „Nein, waren auch in Intensität unterschiedlich.“ Es sei aber in der Favouritenstraße auch noch nicht so lange gelüftet gewesen als er dort eintraf.
Dass die Ware beschädigt wäre, hatte Z. aufgrund der Aussage einer der VerkäuferInnen in seinen Bericht geschrieben, Proben an der Ware wurden jedoch nicht genommen. Die fertigen Berichte habe er an die SoKo-Leitung weitergegeben. Außerdem seien Berichte auch an die kriminaltechnologische Abteilung im BM für Inneres gegangen. Wie die Weiterleitung zwischen diesen Zuständigkeitsbereichen funktionierte konnte Z. jedoch nicht sagen.
Der Zeuge war auch an der Hausdurchsuchung im VGT-Büro beteiligt. Z. gibt an, dass einige 100 DNA Abriebe von Kameras und Bedienungselementen der Computer auf Anweisung Böcks genommen wurden. Da diese DNA-Abriebe aber kein Indizienmaterial darstellten habe er beantragt, sie zu vernichten. Der Ursprüngliche Verwendungszweck sei ihm unbekannt.
Wer die Anweisung zur Beseitigung der DNA-Abriebe gegeben hatte ist unklar. Die Richterin stellte sofort klar, dass ‘dieses’ Gericht dafür nicht verantwortlich gewesen sei.
Laut Z. sei diese Anweisung letzten September gegeben worden, da das Material angeblich nicht zu gebrauchen war und kein Indizienmaterial darstellte, weil sowieso klar war, wer im VGT-Büro verkehrte.

Die Einvernahme des Zeugen wurde auf 19.05.2010 vertagt. Z. wird erneut vorgeladen!
Ende 15:45 Uhr.

17. May 2010