Prozessbericht, 8. Prozesstag, Mi., 17. März 2010
Gleich zu Beginn des 8. Verhandlungstages wird einer der Beschuldigten für die Dauer seines krankheitsbedingten Fernbleibens vom Prozess ausgeschieden. Die Richterin zählt gleich im Anschluss, die ihr vom Verfassungsschutz zugemailten Information über die jüngstent Solidaritätsaktionen auf. Sie hebt dabei die „Anschläge“ auf eine Filiale von Kleiderbauer in der Favoritnerstraße, am 2. März 2010 und die Filiale in der Maria Hilferstraße, am 11. März 2010 hervor. Diese E-Mails werden dem Akt hinzugefügt.
Zudem erwähnt sie eine Grafik aus dem Magazin „Bite Back“, in der die Aktivitäten in Österreich mit 4%, im Vergleich mit 22% in Großbritannien beschrieben werden. Danach wird die Kommunikation des Zweitbeschuldigten im Fadinger- Forum aufgerollt. Die Richterin fragt nach den Gründen für das Veröffentlichen von ALF-Texten im Forum. Zweitbeschuldigter: „Diese wurden zur Informationsverbreitung und Meinungsbildung veröffentlicht, wie es z.B. auch die Kronen Zeitung macht.“
Auf die Frage der Richterin: „Was sagen sie dazu: Sachbeschädigung ist keine Gewalt?“ antwortet der Zweitbeschuldigte: „Ich habe schon öfter gesagt, Sachbeschädigung ist abzulehnen, eine philosophisch-soziologische Diskussion darüber muss aber möglich sein.“ Und weiter: „Vor hundert Jahren wäre ein Anschlag auf ein Schafott als falsch betrachtet worden (…)“ Aufgrund der Telefonüberwachungsprotokolle will die Richterin die Zusammenarbeit zwischen Verein gegen Tierfabriken (VGT) und Basisgruppe Tierrechte (BAT) als erwiesen sehen. Zu bemerken ist dabei, dass nur Teilausschnitte dieser Audioprotokolle vorhanden sind und damit Gesprächsfetzen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Erst nachdem die AnwältInnen zum wiederholten Male die Herausgabe der gesamten Informationen beantragen, gibt die Richterin diese heraus.
Der Zweitbeschuldigte weist immer wieder darauf hin, dass aufgrund von politischen Differenzen keine Zusammenarbeit zwischen BAT und VGT besteht. Die vorgehaltenen Telefonüberwachungsprotokolle beziehen sich lediglich auf einen juristischen Informationsaustausch mit einer Einzelperson der BAT.
Auf Fragen nach der Zusammenarbeit des VGT mit der OGPI erklärt der Zweitbeschuldigte, dass OGPI den VGT aus ideologischen Gründen ablehnt.
Die Richterin befragt den zweiten Angeklagten, ob er „PGP“ und „Torback“ verwende, darauf antwortet er, dass „PGP“ und „Torback“ im Internet gratis und legal herunterzuladen sind und er diese zwecks Datensicherheit und zum Schutz seines Rechts auf Privatsphäre verwende. Er verweist darauf, dass die Wirtschaftskammer gratis USB-Sticks mit „PGP“ verteilt hat und auch die OPEC zum Gebrauch davon aufruft. Die Richterin unterbricht dieses Thema, da es noch mit einem Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt besprochen wird.
Die Stimmung am Vormittag war geprägt durch das Tempo, mit dem die Richterin von einem Thema zum Nächsten hetzte und durch ständige Unterbrechungen des Zweitbeschuldigten seitens die Richterin. Kaum ein Satz wurde nicht durch ein „Ich verstehe das schon“, ihrerseits abgekürzt, es ist dem Zweitbeschuldigten hoch anzurechnen, dass er sich davon nicht provozieren ließ.
Am Nachmittag ging es dann erstmals mit Anträgen auf Vernehmung von ZeugInnen seitens des Zweitbeschuldigten weiter, welche zu Fragen der Verschlüsselung und Firmendatenerhebung aussagen werden. Zudem wurden Antwortbriefe auf Solidaritätsbriefe unbekannter SympathisantInnen, die dem Angeklagten in die Untersuchungshaft geschickt wurden, als Beweis für die Pflege internationaler Kontakte herangezogen. Der Zweitbeschuldigte verweist darauf, keine Kontakte zu bestimmten Gruppierungen (SHAC) gehabt zu haben.
Am Ende des Prozesstages erklärt die Richterin, dass wahrscheinlich die verhandlungsfreie Woche für weitere Prozesstermine herangezogen wird. Damit endet der Prozesstag.
