Prozessbericht, 13. Prozesstag, Mi., 7. April 2010

Am dreizehnten Prozesstag kam es nicht zum Beginn des Beweisverfahrens und zur Einvernahme der aktenführenden Beamt_innen, wie eigentlich von der Richterin anberaumt, sondern der Dreizehntbeschuldigte wurde den gesamten Tag über weiter befragt. Trotzdem waren viele Leute im Publikum und auch vor dem Gerichtsgebäude fand eine Kundgebung mit abwechselnd Musik und Ansprachen, einem Infotisch und sehr leckerer veganer Mittagsvokü statt.
Gleich zu Beginn kam es zur Zurückweisung des Beweisantrags den Dreizehntbeschuldigten als Zeugen einzuvernehmen. Auch der wiederholt eingebrachte Antrag auf Benutzung von Laptops seitens der Beschuldigten, wurde abermals mit derselben Begründung, nämlich dass die StPO (Strafprozessordnung) das nicht vorsieht, zurückgewiesen. Den Antrag des Fünftbeschuldigten auf die Entfernung des Kreuzes im Gerichtssaal hat das Gericht ebenfalls zurückgewiesen, die Richterin braucht sich damit nicht inhaltlich auseinandersetzen, möchte aber sagen: “[...], dass die Anbringung eines Kreuzes im Gerichtssaal nicht gegen den Gerechtigkeitsgrundsatz verstößt, das bloße Vorhandensein verlangt keine Identifizierung. In der StPO gibt es sogar eine Vorschrift für das Vereidigen von Schöffen mit angezündeten Kerzen, die in Wiener Neustadt noch immer von einem Richter im Haus praktiziert wird.”
Der Antrag auf Einsicht in den Ermittlungsakt wurde mit einer Aufforderung an die Anwält_innen, die Beamt_innen doch selber zu fragen vom Tisch gewischt.
Weiters wurden noch mehr verschlüsselte Daten eines beschlagnahmten PCs vom Jahr 2000 von der Firma Procom geöffnet und sollen den Verteidigern bald ausgehändigt werden.
Dann wird die Einvernahme des Dreizehntbeschuldigten fortgesetzt. Zu Beginn gab es ein längeres Hin- und Her bezüglich eines Fadingermails, indem dem dem Dreizehntbeschuldigten vorgehalten wurde, dass ein Absatz so zu verstehen wäre, dass man vor Gericht nicht die Wahrheit sagen muss. Dabei ging es um Behauptungen gegenüber der Öffentlichkeit oder Dritten, dass selbst wenn Dinge wahr sind, diese nicht geschrieben werden sollten, wenn man sie nicht beweisen kann. Konkreter Anlassfall war eine Veröffentlichung des VGT auf ihrer Website über einen Jäger der Elektrohalsbänder verwendete, der VGT hatte aber vor Gericht damals keine Beweise dafür und verlor den Prozess. Deshalb kam es zu den Aussagen, dass es nicht wichtig ist, ob etwas wahr ist, sondern ob man es glaubhaft machen kann.
In der Befragung wurde weiters auf die wenigen Kontakte des Dreizehntbeschuldigten zu den BAT Beschuldigten eingegangen, welche eigentlich durch seine Lebensgefährtin initiiert und sich inhaltlich um die Versorgung eines Hundes drehten. Alle Anwesenden wurden vom Staatsanwalt zum Schmunzeln gebracht, als dieser ihm Kontakte, nämlich 4 Telefonate (!) zum Sechstbeschuldigten unterstellte. Da sich herausstellte, dass diese Telefonate in den Akten falsch geführt wurden und diese Telefonnummer eigentlich vom Achtbeschuldigten genutzt wurde.
Das Verhältnis zur BAT beschreibt der Sechstbeschuldigte als keines, beziehungsweise distanziert-reserviert.
Ihm wurde auch das Thema Verschlüsselung der VGT Daten vorgehalten, für die er sich auch durch den Fünftbeschuldigten Unterstützung geholt haben soll. Aus Gründen des Datenschutzes hat der VGT ab 2006 seine Daten verschlüsselt, das war ein Vorstandsbeschluss, da es 2002 zu einem Diebstahl der Spenderdateien gekommen ist und er als Geschäftsführer des VGT auch für Schäden gegenüber den Spendern haftbar ist.
Ein weiterer absurder Vorhalt war ein E-Mail von einer öffentlichen Tierrechtsliste, die am E-Mailserver des VGT gelandet ist, in der sich Brandsatzbeschreibungen befunden haben sollen. Die das Gericht „aus Sicherheitsgründen nicht auf die Wand gebeamt hat“. Dieses E-Mail kam über eine öffentliche Liste und wurde laut Sechstbeschuldigten nicht einmal auf dem Emailaccount geöffnet.
Komischerweise wurden dann immer wieder auch der Erstbeschuldigte oder der Zweitbeschuldigte zu unterschiedlichen Themen, zum Beispiel zu den Demoverboten, befragt. Als Beweisantrag wurden einige Untersagungen der Demonstrationen der Richterin vorgelegt, die diese zum ersten Mal aufs ausführlichste bis zum Ende verlas. Weiters wurde ein Beweisantrag gestellt, zu den vielen Freund_innen von Keith Man, die sich bei ihm auf seiner Facebookseite selbst eingetragen haben. Die Richterin freute sich, während sie Fragen zur Anschaffung eines Handypools des VGT stellte, über das breite Musikrepertoire der Kundgebung vorm Gericht.
Dann gings in die Mittagspause.
Der Dreizehntbeschuldigte wurde zu seinem Zugang zur ALF befragt und sieht das nicht als seinen Weg, er engagiert sich lieber in legalen Vereinen. Es wurde ihm seine Filmkritik des Films der rote Kakadu vorgehalten, weiters geht es um Ausdrücke wie “die radikale Spitze ist kein Widerspruch sondern eine Ergänzung” wie das gemeint sein soll? Der Dreizehntbeschuldigte sieht auch den VGT als radikale Spitze im Verhältnis zu den traditionellen Tierschutzvereinen, weil radikal mit den Ideen gemeint ist und nicht in der Methode, dabei gings um eine Diskussion über Themen eines Lesekreises.
Die Richterin bezieht sich auf ein Mail in dem er Formulierungen im Fadinger so geschrieben hätte, dass man sie auch als intelligent-manipulative Weise, als Aufforderung, sehen könnte, illegal tätig zu werden. Weitere Ausschnitte aus Fadingermails wurden aus jeglichen Kontext gerissen und vorgehalten. Ihm wurde auch vorgehalten, dass er einen USB Stick auf der Polizeistation in den Socken gesteckt hätte um ihn verschwinden zu lassen. Das bestreitet er nicht und meint da seien wichtige Vereinsdaten oben gewesen, deren Verlust sehr schlecht für den Verein wäre.
Weiters wurde er zur Schweinebefreiung in Großwarasdorf befragt, wo er nicht war. Ebenfalls befragt wurde der Dreizehntbeschuldigte zur OGPI und den Antipelzkampagnen und dann zu seinen Recherchetätigkeiten ihm Rahmen der Anti P&C Kampagne. Einmal war er nämlich auf Vorstandsbeschluß des VGT in einem P&C Laden fotografieren und hat zwei Jacken mit Pelzbesatz gekauft und an weiteren zweien Proben genommen, für eine Laboruntersuchung. Damals wurde nämlich öffentlich, dass P&C Deutschland Hundepelz zum Verkauf anbietet und der VGT prüfte den Pelz eines österreichischen P&C. Es stellte sich heraus, dass es Kaninchenfelle waren. Diese Information wurde dann dem Vorstand berichtet.
Immer wieder kommt die Richterin auf Fragen wie: “Warum keine Täter von Anschlägen dingfest gemacht werden konnten, dass es unbekannte Täter_innen gibt und doch eine größere Anzahl von Anschlägen, … wie es möglich ist, dass da keine Täter_innen ausgeforscht werden? Warum keine Spuren hinterlassen wurdehn?”
Der Dreizehntbeschuldigte erklärt sich das so, dass gegen die Falschen ermittelt wurde, nur gegen Leute die legale Demonstrationen und Aktionen machen, außerdem hält er die vorgeworfene Doppelstrategie für falsch. “Für mich ein völliger Unsinn, so einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört, dass sich Leute hinter legalen Aktionen verbergen.”
Dann kam es noch kurz zu den Stellungnahmen und Befragungen des Dreizehntbeschuldigten gegenüber den anderen Mitbeschuldigten. Trotzdem eine halbe Stunde überzogen wurde, musste kurz vor 16 Uhr abgebrochen werden. Die Richterin forderte alle Anwesenden auf schnell das Gebäude zu verlassen, da der Gerichtseinlass eigentlich bereits ab 16Uhr Dienstschluss hätte.
Eigentlich ein ganz schön sonniger, wenn auch windiger Tag, den wir ohne diese haltlosen Anklagen und langwierigen öden Fragestellungen, die sich permanent in der Belanglosigkeit von Fehlinterpretationen oder irgendeines Alltagsgeschwätzes verlaufen, bestimmt sinnvoller nutzen hätten können.

7. April 2010