Prozessbericht, 10. Prozesstag, Mo., 22. März 2010
Zu Beginn der vierten Prozesswoche wurde zuerst die Einvernahme des Viertbeschuldigten fortgesetzt, danach wurde der Fünftbeschuldigte befragt und anschließend gab der Sechstbeschuldigte eine Prozesserklärung ab.
Bei der Einvernahme des Viertbeschuldigten ging es um sein Engagement im Rahmen der Kampagne gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer und seine Beteiligung an Demos und Aktionen. Um den Charakter dieser Proteste zu veranschaulichen wurde auf Antrag der Verteidigung ein Video von einem Go-In bei Kleider Bauer in Innsbruck gezeigt.
Auf diesem war eine Gruppe von Aktivist_innen zu sehen, die mit Transparenten, Parolen rufend, durch eine Kleider Bauer Filiale marschierten und diese auch von selbst wieder verließen. Die Kund_innen zeigten sich teilweise interessiert, aber keinesfalls eingeschüchtert. Im Strafantrag werden Go-Ins hingegen als bedrohliches Verhalten dargestellt. Als die Anwältin des Beschuldigten nach langer Wartezeit von ihrem Fragerecht Gebrauch machen konnte, wies sie daher darauf hin, dass auch der damals einvernommene Kleider Bauer Angestellte sich nicht durch die Tierrechtsaktivist_innen bedroht gefühlt hatte.
Im Anschluss an Fragen zum Komplex der Kleider Bauer Kampagne konnte auch eine andere falsche Behauptung des Staatsanwalts widerlegt werden: Dieser hatte wiederholt ein Flugblatt mit der Überschrift „Jäger töten!“ zitiert und dabei suggeriert, es handle sich um die Aufforderung, Jäger zu töten. Die Vorlage des gesamten Flugblattes und die Aussage des Viertbeschuldigten konnten aufklären, dass es sich jedoch um die Feststellung, dass Jäger Tiere töten handelt. An dieser Stelle hielt auch die Richterin dezidiert fest, dass sie das Flugblatt in diesem Sinn gelesen und verstanden hat.
Ein weiteres Verhandlungsthema war die Tätigkeit des Viertbeschuldigten als bildender Künstler, in deren Rahmen er auch beispielsweise Collagen mit Tierrechtsbezug angefertigt und dabei diverse Motive wie Bolzenschneider oder Sterne bzw. provokative Parolen eingebaut hatte. Auf die Fragen der Richterin, wie diese zu verstehen seien und vor allem ob sie in einem Bezug zu Sachbeschädigungen stünden, verwies der Angeklagte auf den philosophisch-künstlerischen Charakter seiner Arbeiten und die verfassungsmäßig geschützte Freiheit der Kunst.
Viele andere Fragen der Richterin und des Staatsanwalts bezogen sich auf Veranstaltungen der Tierrechtszene an denen sich der Viertbeschuldigte beteiligt hatte, beispielsweise ein Kunstsymposium, wo er seine Bilder ausgestellt hatte oder einen Vortrag zu kreativen Aktionsformen im Rahmen der Kleider Bauer Kampagne, den er gehalten hatte. Obwohl alle diese Veranstaltungen öffentlich angekündigt und zugängig waren, musste der Angeklagte sich für seine Teilnahme rechtfertigen und diese erklären. Ähnliches gilt für die Verlinkung anderer Tierrechts- und Tierbefreiungsseiten von seiner Homepage.
Es folgte die Einvernahme des Fünftbeschuldigten. Dieser brachte zu Beginn den Antrag ein, das Kreuz im Gerichtssaal entfernen zu lassen, da es dem laizistischen Prinzip widerspreche und zudem die christliche Kirche und Religion mitverantwortlich ist für die speziesistische Haltung Tieren gegenüber. Auf Applaus aus dem Publikumreagierte die Richterin ungehalten mit der Drohung, die Applaudierenden aus dem Saal zu weisen und mit der empörten Bemerkung, sie habe noch nie einen Prozess erlebt, wo Zuhörer so ein Verhalten an den Tag legen. Den Antrag des Beschuldigten lehnte sie ab.
Der Fünftbeschuldigte trug – mit zahlreichen Unterbrechungen der Richterin – eine zusammenhängende Sachverhaltsdarstellung vor, in der er auf sein Engagement im Tierrechtsbereich und auf den Prozess bzw. die Vorwürfe einging. Zu Beginn führte er Zitate aus dem Tierschutzgesetz an, die veranschaulichten, dass auch jene Zustände, die gesetzeskonform sind, für die betroffenen Tiere Leid und Gewalt bedeuten. Dazu kommen zahlreiche Verstöße gegen dieses Gesetz, die selten sanktioniert werden. Der Angeklagte sieht Tierschutz- und Tierrechtsaktivismus als Beitrag, hier aufzuklären und aufzuzeigen. Zur ALF, die im Prozess permanent erwähnt wird, fasste er – als Basis für den weiteren Prozessverlauf – deren Richtlinien zusammen, darunter das Prinzip, weder Tieren noch Menschen durch Aktionen körperlichen Schaden zuzufügen. Er zitierte weiters eine Reihe von österreichischen Behörden, darunter den früheren Chef der Soko „Pelztier“ Zwettler und Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre, die alle von der ALF als einem Namen, unter dem Kleinstgruppen oder Einzelpersonen Aktionen machen, sprechen, jedoch nicht von einer Organisation, was dem Konstrukt der Kriminellen Organisation durch den Staatsanwalt diametral entgegengesetzt ist. Der Beschuldigte zitierte auch aus Protokollen von Besprechungen zwischen der Polizei und der Kleider Bauer Geschäftsführung, die von einem Abgeordneten der Grünen veröffentlicht wurden. In diesen ist davon die Rede, angemeldete Kundgebungen zu verhindern, obwohl konstatiert wurde, dass es keinen Zusammenhang zwischen diesen und Sachbeschädigungen gibt.
Zur Verschlüsselung von Daten und Email-Kommunikation merkte der Fünftbeschuldigte in seiner Darstellung mit einem Verweis auf den Wiener Kommentar an, dass die Verschlüsselungsverfahren um die es in diesem Prozess geht ebenso wie die Verwendung von Handys mit unterschiedlichen Wertkarten nicht den Tatbestand der „besonderen Abschirmung“ des §278a erfüllen.
Nach den Ausführungen des Fünftbeschuldigten begann die Richterin mit ihren Fragen, die sich um Kontakte zu anderen Angeklagten und Meinungen zu anderen Gruppen und Bewegungen und vor allem um Verschlüsselung und technischen Support für andere Aktivist_innen drehten. Der Angeklagte begründete seine Befürwortung von Verschlüsselung von Daten und Emails einerseits mit dem Schutz der Privatsphäre und andererseits damit, dass bei Recherchen und Aktionen des zivilen Ungehorsams die Polizei bzw. die Betreiber von Tierausbeutungsbetrieben nicht im Vorfeld von Aktionen erfahren und so diese be- oder verhindern sollen. Zitate, die von der Richterin aus alten Emails von einer Tierrechts-Email-Liste vorgelesen wurde (zB die Anmerkung „dass die Scheiss-Kieberei mitliest“), machten dabei deutlich, dass die Vermutung, bespitzelt zu werden, schon vor der Repressionswelle Ende Mai 2008 im Raum stand.
Ein weiterer Themenkomplex bei der Einvernahme des Fünftbeschuldigten waren Recherchen, die er durchgeführt hatte und dabei gezeigtes konspiratives Verhalten (wieder: verschlüsselte Kommunikation) sowie das Einholen von Informationen über Tierausbeuter_innen. Anhand von einigen Beispielen zeigte der Beschuldigte, dass dieses Vorgehen Bestandteil regulärer Tierschutzarbeit ist und zum Beispiel dem Dokumentieren von Gesetzesverstößen oder der Bereitstellung von Material für Medien dient.
Bei beiden Beschuldigten waren erneut Emails, die von der Soko bzw. dem Staatsanwalt aus dem Kontext gerissen worden waren, Gegenstand der Vernehmung, wobei die Vorlage der gesamten Emails wieder klar machte, dass es sich um Scherze oder um strafrechtlich nicht relevante Aktionsformen handelte, während der Staatsanwalt einen Bezug zu Straftaten unterstellt hatte.
Nach dem Ende der Einvernahme des Fünftbeschuldigten kam der Sechstbeschuldigte an die Reihe und trug seine Prozesserklärung vor, die er mit den Worten schloss: „In diesem Verfahren wird über den Umweg des §278a die Freie Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht untergraben, das Recht auf Privatsphäre abgeschafft und journalistische Tätigkeiten kriminalisiert. Weil ich das nicht mittragen werde, mache ich ab sofort von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.“ Nach Applaus im Publikum forderte die Richterin jene, die Beifall geklatscht hatten auf, sich zu melden um sie aus dem Saal zu weisen. Nachdem diesem Aufruf niemand nachkam, wandte sie sich wieder dem Angeklagten zu und fragte ihn, ob er auf Fragen antworten wird, worauf dieser verneinte und wiederholte, keine Aussage zu machen. Die Richterin beendete die Verhandlung für diesen Tag.
Die nächste Verhandlung findet am Mittwoch, 24. März ab 9:00 statt.
Verfasst von einer Prozessbeobachterin, 22.3.2010
22. March 2010