Prozessbericht, 7. Prozesstag, Mo., 15. März 2010

Zu Beginn der Verhandlung zweifelt der Zweitbeschuldigte die Darstellung von Emails im Akt an (Richterin: „Sie meinen, dass die Polizei lügt?“). Konkret würde die indirekte und zusammenfassende Wiedergabe von Emails durch die SOKO deren Inhalt verfälschen. Die Original-Emails finden sich teilweise nicht im Akt, eine Ergänzung dieser fehlenden Emails wurde von der Verteidigung beantragt. Diesen Beweisantrag lässt die Richterin zunächst einfach unerledigt. Als sich die Verteidiger_innen geschlossen für die sofortige Entscheidung und die Herbeischaffung der Emails aussprechen, meint die Richterin zunächst sie müsse erst überlegen ob die Materialien relevant seien und weigert sich schließlich die Emails zum Akt zu nehmen.

Dann fragt die Richterin beim Zweitbeschuldigten verschiedenste Personen und deren Rolle in der Tierschutz- bzw. Tierrechtsarbeit ab, u.a. Madeleine Petrovic. Er betont, dass er friedliche und angemeldete Homedemos geleitet hat. Auf die Frage ob Leute, die bei der Animal Liberation Front (ALF) dabei sind, an solchen Demos teilgenommen hätten, meint der Zweitbeschuldigte, dass er das für ausgeschlossen halte. Später am Tag legt der Zweitbeschuldigte sogar ein Schreiben der ALF vor in dem sich diese von VGT und Basisgruppe Tierrechte (BAT) distanziert.

Zwischendurch Aufregung im Gerichtssaal, weil ein Beschuldigter erneut einen Laptop verwendet. Die Richterin spricht von Provokation, der Beschuldigte von Ausübung seiner Verteidigungsrechte. Die Verhandlung wird unterbrochen. Nach der Wiederaufnahme beantragen die Verteidiger_innen gerichtlich festzustellen, dass es sich bei der Benutzung des Laptops um die nämliche Ausübung von Verteidigungsrechten handle und, dass durch die Benutzung keine Verhandlungsstörungen verursacht würden.

Danach wird der Zweitbeschuldigte zu einer Demonstration gegen eine Veranstaltung der rechtsextremen „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AFP) in Gumpoldskirchen befragt. Er bestätigt, an der von den Grünen angemeldeten Demonstration, teilgenommen zu haben, weil er schockiert gewesen sei, dass Neonazis im Nachbarort waren. Ihm wird vorgeworfen er hätte in der Nacht nach der Demonstration ein Fenster des Gasthauses, in dem das AFP-Treffen stattfand, eingeworfen. Der Zweitbeschuldigte nennt Zeug_innen, die belegen können, dass er sich in jener Nacht in Wien aufhielt.

Weiters wird ihm ein Vorfall bei einer Modeschau bei Kleiderbauer im Donauzentrum vorgehalten. Der Zweitbeschuldigte hatte dort Anti-Pelz-Parolen geschrien und war daraufhin von privaten Securities festgehalten worden. Im Zuge seiner Festnahme durch die Polizei hätte er einen Beamten gestoßen – dem widerspricht der Zweitbeschuldigte, er folge dem Prinzip des passiven Widerstandes. Sein Verteidiger führt an, dass der Zweitbeschuldigte die Videoaufnahmen vom Donauzentrum angefordert, diese jedoch überraschender Weise nie bekommen hat. Im Dunklen bleibt auch der Grund für die Anhaltung, bei der es zum Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt gekommen ist.

Anschließend wird dem Zweitbeschuldigten seine Recherchetätigkeit bezüglich einer Pelzfarm in Finnland vorgehalten. Der Zweitbeschuldigte meint dazu, er habe die Öffentlichkeit informieren wollen und die von ihm erstellten Videos über den VGT veröffentlicht. Die finnische Polizei könne bestätigen, dass er nichts Illegales gemacht habe.

Sodann fragt die Richterin den Zweitbeschuldigten ob er glaube, dass Polizei in Österreich überhaupt notwendig sei. Der Zwischenruf eines anderen Beschuldigten „Ja, um 14 jährige Kinder zu erschießen“, sorgt für Empörung bei der Richterin. Der Zweitbeschuldigte kritisiert, dass die Polizei friedliche Kundgebungen bespitzelt.

Dann wird der Zweitbeschuldigte gefragt ob er Hochstände ausgekundschaftet hätte, die dann umgesägt worden seien. Er gibt an über illegales Verhalten von Jäger_innen recherchiert zu haben, da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Gesetzesübertretungen kommt.

Schließlich wird der Zweitbeschuldigte noch gefragt ob er aufgefordert habe Verschlüsselungssoftware für Emails zu verwenden. Er meint, er habe das empfohlen und nicht dazu aufgefordert, schließlich habe er keine Befehlsmacht. Auf die Frage warum er Verschlüsselungssoftware empfehle, meint der Zweitbeschuldigte: „Aus dem Grund aus dem wir hier sitzen. Legale Aktionen und Stammtischdiskussionen werden kriminalisiert“.

Der Prozess wird am 17. 03. ab 9 Uhr fortgesetzt.

16. March 2010