Prozessbericht, 6. Prozesstag, Do., 11. März 2010
Die Verhandlung begann mit dem Verlesen zweier polizeilicher Anzeigen durch die Richterin. Zum einen eine Sachbeschädigung bei Kleiderbauer in Favoriten, begangen in der Nacht nach Prozessbeginn am 02.03.10 – (angeblich) eingeworfen wurde eine Scheibe, gefunden wurde jedenfalls roter Ziegelstaub. Bekenner_innenschreiben gibt es keines. Die zweite Anzeige wegen Aufhängen eines Transparentes in Wien Liesing, ebenfalls zu Prozessbeginn, laut Polizei durch “linksradikale Sympatisanten von Tierschützern”. Auf die Frage der Verteidigung hin, in welchem konkreten Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall das stehe, gab die Richterin nur an – die Polizei sieht da einen Zusammenhang.
Fortgefahren wurde mit der Einvernahme des Erstangeklagten, der, anknüpfend an den vorherigen Verhandlungstag, weiter über seine Kontakte zur UVS-Richterin befragt wurde. Um zu beweisen, dass der Angeklagte nicht zu kriminellen Handlungen motiviert hatte, stellte ein Anwalt den Antrag, zwei Zeug_innen vorzuladen, woraufhin Arleth stolz angab, die beiden am Tag zuvor im Fernsehen gesehen zu haben. (Die “Berichterstattung” im Weltjournal bezeichnete die Richterin als “ausgewogen”.)
Befragt zu seinen Kontakten zur Tierrechtsszene während seiner “Heimataufenthalte” vor seiner Rückkehr nach Österreich gab der Angeklagte an, dass es diese Kontakte, entgegen den Ausführungen im Strafantrag, nie gegeben habe.
Wiedereinmal wurde gestritten, woraus zitiert werden darf – aus dem Strafantrag oder doch aus den Akten – und wer woraus zitieren darf. Als Arleth angab, sie zitiere aus (…), das dürfe sie ja wohl, konnte einer der Anwält_innen sich ein “natürlich, Sie dürfen ja alles” nicht verkneifen, worauf er durch die Richterin abgemahnt wurde. Diese zog die Abmahnung nach Beteuerung der Harmlosigkeit seiner Aussage durch den Anwalt jedoch wieder zurück.
Nach Abhandlung verschiedener Vorwürfe – Vermummung durch den Angeklagten (fand nie statt), der leidlichen “Kommandozentrale” (gab es nicht), etc – die erneute Frage (diesmal durch die Anwält_innen) nach dem Verhältnis des Angeklagten zu den übrigen Beschuldigten. Im Anschluss die Frage nach dem Verhältnis zum früheren Geschäftsführer des VGT, dem der Angeklagte, nach längerem Durchkauen der Thematik, Revanchesucht ihm gegenüber attestierte.
Einen Beweisantrag der Verteidigung zum Themenkomplex der “Kriminellen Organisation” auf Vorführung des Videos der Überwachungskamera eines Modegeschäftes in Deutschland wollte die Richterin zunächst zurückweisen, mit der Begründung, dass es ja offensichtlich aus Deutschland, und damit nicht relevant wäre. Auf den Einwurf hin, dass ja schließlich auch im Strafantrag nicht gerade wenig auf Aktivitäten im Ausland Bezug genommen werden würde, behielt sich Arleth die Entscheidung dann doch vorerst vor.
Der Angeklagte wollte sich als Abschluss “selber etwas fragen”, was die Richterin jedoch nicht gestattete mit dem Hinweis darauf, dass sie keine “politische Agitation” dulde. Als der Angeklagte zur Beschwichtigung der Richterin beteuerte, er würde kein politisches Pamphlet vorlesen, sie brauche sich also nicht zu fürchten, stellte diese energisch klar, sich weder vor ihm, noch vor den anderen Angeklagten zu fürchten. Der Angeklagte erläuterte, alle Vorwürfe würden sich auf Handlungen beziehen, die völlig normal seien für NGO-Arbeit und er werde sie auch weiterhin so machen; er werde weiterhin einen Keith Mann für Vorträge einladen, seinen Computer verschlüsseln, Demonstrationen anmelden etc.
Bald darauf wurde die Einvernahme des Erstangeklagten – ursprünglich angesetzt für zwei Tage – nach fünf Tagen beendet. Im zweiten Teil der Verhandlung wurde die richterliche Aufmerksamkeit auf den Zweitbeschuldigten gelegt. Im Zuge seiner zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung beschrieb er seine Tätigkeiten im Tierschutzbreich, in dem er seit acht Jahren aktiv ist. Er sei hauptsächlich in der Veganen Gesellschaft aktiv und nicht für den VGT, für den er nie angestellt war. Er bezeichnete sich als Kenner der Szene, und als solcher mute er sich das Urteil zu und sei der fixen Überzeugung, dass es keine “Kriminelle Organisation” gebe, sonst würde er das wissen. Danach befragt, gab der Angeklagte an, Sachbeschädigungen und Brandanschläge abzulehnen, bewertete es jedoch als positiv, wenn Tiere befreit würden, wenn dadurch eine Diskussion in der Öffentlichkeit entstehe. Außerdem wollte die Richterin noch wissen, wie er “radikale Tierrechtsbewegung” definiere, worauf er antwortete, dass das für ihn zB bedeute, nicht nur gegen Legebatterien zu sein, sondern Eier generell abzulehnen.
Weitere Themen waren die OGPI (Offensive gegen die Pelzindustrie), Kampagnen zu Kleiderbauer etc. Zu den Kampagnen wollte Arleth wissen, was der Zweitbeschuldigte darunter verstehe, woraufhin er ausführte, dass eine Kampagne für ihn Demonstrationen und Flugblätter verteilen bedeuten würde, also durchwegs legale Aktivitäten.
Als der Angeklagte auf die Frage der Verteidigung hin angab, dass die Polizei auch gegen Flugblätter-verteilende Personen eingeschritten wäre, und die Richterin dem nicht ganz Glauben zu schenken schien, versicherte einer der Anwälte, dass das auch ihm persönlich schon einmal passiert wäre.
Arleth hielt dem Angeklagten verschiedene Aktionen gegen Peek und Cloppenburg vor, konnte jedoch auf Frage der Anwältin hin, ob sich das denn nun auf Ermittlungsergebnisse der Polizei oder auf Angaben von Graf beziehe, nur antworten, sie habe es als Ermittlungsergebnisse der Polizei verstanden – und nach längerem Überlegen: ich schau mir das nochmal an. Auch Hinweise der Verteidigung darauf, dass einige Stellen im Akt sich auf Wikipedia beziehen würden, wurden als nicht relevant angesehen und übergangen.
Charakteristisch für die gesamte Einvernahme (und offenbar allgemein für die Taktik der Richterin und des Staatsanwaltes): Dem Angeklagten wurden ständig neue, völlig aus dem Zusammenhang gerissene und verkürzte e-mails zur Stellungnahme vorgehalten, wobei es bei jedem einzelnen wieder ein Kampf war, das Original vorgelegt zu bekommen bzw vorlegen zu dürfen. Nach mehreren Beschwerden erklärte sich die Richterin bereit, die gesamten Originalmails zu besorgen. Wir dürfen gespannt bleiben, wie ihr weiteres Vorgehen diesbezüglich aussieht.
Was die Richterin gegen Ende dazu bewegte, Ordnungsnummer für Ordnungsnummer eine Liste von u.a. Sachbeschädigungen gegen Kleiderbauer durchzugehen, die laut Akt durchgehend “unbekannten Tätern” zu Lasten zu legen sind, und warum diese Aufzählung im Rahmen der Einvernahme eines Angeklagten stattfinden muss (!), das erschließt sich wohl nur Arleth selbst.
Der Prozess wird am Montag 15.03.2010 ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
12. March 2010