Prozessbericht, 5. Prozesstag, Mi., 10. März 2010
Zu Beginn des fünften Verhandlungstages wurde erneut ein Antrag auf Benutzung von Laptops gestellt. Verwiesen wurde auf §6 Strafprozessordnung (StPO), die StPO schließt die Nutzung von Computern weder aus noch sieht sie sie vor. Ein eigenständiger Zugriff der Beschuldigten auf Akten muss jedoch gewährleistet sein. Aufgrund des umfangreichen, vom Gericht selbst digitalisierten Aktenmaterials kann dies nur durch die Verwendung von Computern ermöglicht werden. Alle VerteidigerInnen schlossen sich dem Antrag an, dieser wurde aber erneut abgewiesen. Die Richterin wiederholte, dass die StPO das nicht explizit vorsieht: „Die Aktenteile werden an die Wand ‚gescannt’ und in einer Hauptverhandlung besteht das Prinzip der Mündlichkeit.“ Auf Wunsch einiger Beschuldigter folgte zehn Minuten nach Verhandlungsbeginn eine zehnminütige Unterbrechung.
Anschließend wurde die Einvernahme des Erstbeschuldigten fortgesetzt. Die Richterin Sonja Arleth fragte nach Aktionen wie z. B. „run-ins“, Homedemos und Besetzungen, die sie dem Beschuldigten meist, untermauert durch „Fadinger-Mails“ vorhielt. Der Beschuldigte habe sich an einem „run-in“ bei der Bekleidungskette P&C, einer Kunstmedienaktion, beteiligt.
Sodann wurde dem Erstbeschuldigten juristische Beratungstätigkeit in seiner Funktion als VGT-Obmann vorgehalten. Es ging dabei einerseits um ein Verfahren zur Besetzung des Krebsforschungsinstituts 2006 (das bereits damals gerichtlich abgehandelt wurde) und andererseits um Rechtsberatung im Bezug auf Jagdsabotagen. Auf die Frage nach Anmeldungen von Demonstrationen gab der Erstbeschuldigte 5-10 pro Woche in seiner VGT-Funktion an, sowie bei Kleiderbauer im Zuge von VGT-Aktivitäten.
Der Staatsanwalt erkundigte sich grundsätzlich was SHAC ist. Antwort: „Eine Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchslabor (HLS), an sich völlig legal.“ SHAC ist ein Name unter dem unterschiedliche Gruppen Aktionen durchführen. Der Erstbeschuldigte stellt klar, dass die Besetzungen der Krebsforschungsstelle und des Konrad-Lorenz Instituts in Grünau nicht Teil der SHAC-Kampagne waren, obwohl das seitens der Staatsanwaltschaft im Strafantrag unterstellt wird. Beides waren VGT-Aktionen. Im Zuge dieser Befragung kam es auf Anfrage eines Verteidigers: „Wo sind wir?“ zu dem lustigen Ausspruch der Richterin: „ Ich bin auch bei SHAC!“ Nach Gelächter im Saal sah sich die Richterin gezwungen klarzustellen: „Ich bin bei keiner dieser Gruppierungen und auch bei keiner Partei!“ Danach wurden Jahresberichte des VGT über Aktionen gegen Tierversuche vorgelegt, in denen kein einziges Mal SHAC erwähnt wurde.
Zum Abschluss dieses Kapitels wurde dem Erstbeschuldigten absurder Weise eine angeblich vergiftete aber nicht gesundheitsschädliche Dr. Best Zahnpaste, welche 2008 an die MA 38 (Lebensmittel) anonym zugestellt wurde, vorgehalten. Verknüpft mit der Frage: Haben sie eine Erklärung warum jemand so etwas macht? Der Erstbeschuldigte gab an von diesem Sachverhalt auch erst aus dem Gerichtsakt erfahren zu haben. Warum es die Zahnpastatube in den Akt geschafft hat und in welcher Verbindung sie zum Verfahren steht, konnte erneut nicht aufgeklärt werden.
Danach wurde der Erstbeschuldigte zur ALF befragt, zu seiner angeblich persönlichen Bekanntschaft zum „ALF-Gründer“, zum Unterschied zwischen Tierrecht und Tierschutz, sowie zu Radikalität und seinem Aufenthalt in Großbritannien vor 15 Jahren. Der Erstbeschuldigte bezeichnet sich selbst als Vordenker mit starkem intellektuellem Bezug, der Bücher schreibt und keine ALF Ideologie verbreite. Konfrontative Kampagnen hingegen hätten ein spezifisches Ziel: Es soll öffentlicher Druck aufgebaut werden.
Nach der Mittagspause beginnt ein Verteidiger mit einer Auflistung von VGT-Kampagnen, um nachzuweisen, dass die im Strafantrag aufgestellte Behauptung, die Kampagnen des Erstbeschuldigten, seien regelmäßig von Straftaten begleitet worden, nicht stimmt.
Der Staatsanwalt hält dem Erstbeschuldigten sodann Beratung in taktischen Fragen im Zeitraum seit 2003 vor. Der Vorwurf gründet sich auf beschlagnahmten schriftlichen Skizzen eines Vortrags, den dieser im Rahmen eines Seminars am Juridikum gehalten hat. Weiters wird ein von ihm organisierter Vortrag mit einem „ausländischen Aktivisten“ im Albert-Schweizerhaus vorgeworfen.
Danach werden Verschlüsselungstechnologien thematisiert: Die Richterin fragt: „Sind Programme verschlüsselt worden?“ Der Erstbeschuldigte bestätigt dies und die Verteidigung bringt ein, dass Verschlüsselungssoftware sowohl von Amnesty International genutzt, wie auch durch die Wirtschaftskammer empfohlen wird. Die Richterin sagt: „Das Gericht geht davon aus, dass auch andere verschlüsseln.“ Emails sind verschlüsselt versendet worden, die inkriminierte Fadingerliste ist jedoch unverschlüsselt.
Ein Verteidiger wird in seinen Ausführungen mehrmals von der Richterin unterbrochen. Dieser aber meint der Artikel 8 der Menschenrechtkonvention kann in einem Gerichtssaal nicht unsachlich sein und formuliert seine Beweisführung als Frage an den Erstbeschuldigten. Laute Beifallsbekundungen werden im Protokoll aufgenommen und die Richterin maßregelt den Anwalt und mahnt die Öffentlichkeit ein weiteres Mal ab, verbunden mit der Drohung den Saal räumen zu lassen.
Weiters werden Animal Liberation Workshops, das Neulingstreffen des VGT und das jährliche AktivistInnen Camp seitens der Verteidigung thematisiert, um den offenen Zugang des VGT zu belegen. Das Fadingerforum soll laut Strafantrag Teil der Kommunikationszentrale der Kriminellen Organisation sein. Beim Fadingerforum werden nur vertrauenswürdige Personen nominiert, ca. 200 Personen kommunizieren unverschlüsselt miteinander. Der Großteil der Anklagepunkte gegen den Erstbeschuldigten stützt sich auf Emails der letzten 10 Jahre aus dem Fadingerforum, dennoch weiß die Richterin nichts von einer Fadingerarchiv-CD im Akt.
Weiters wurden internationale Tierrechtstreffen samt Vorträgen des Erstbeschuldigten abgehandelt. Hier wurde auch die objektive Berichterstattung von Radio Orange zu ALF-Aktivitäten erwähnt. Eine vom UVS eingestellte Verwaltungsstrafe wegen Jagdsabotage, war ebenfalls Gegenstand der Befragung. Dem Beschuldigten wurde eine Absprache mit der Richterin unterstellt, die er zurückweist.
Ansonsten bleibt zu bemerken, dass die Öffentlichkeit angeregt am Gerichtsgeschehen teilgenommen hat. Der Staatsanwalt wurde mehrmals aufgefordert durch das Mikrofon zu sprechen, was ihm nur durch Verrenkungen gelang. Die Richterin jedoch ist stolz auf die vorzügliche Tonanlage – „oba wauns net vawendt wird is a fian oasch“ (Meinung aus dem Publikum). Auch die, an die Wand „gescannten“( O-Ton – Arleth) Projektionen von Aktenseiten bzw. inkriminierter Fadingermails waren nicht lesbar. Wiederholt wurde eine Verdunkelung des Gerichtssaals gefordert.
Der Prozess wird am Donnerstag 11. 03. 2010 ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
11. March 2010