Prozessbericht, 3. Prozesstag, Fr., 5. März 2010

Die Einvernahme des “Erstbeschuldigten”, wird fortgesetzt. Die Richterin geht dabei zwar nicht ganz so autoritär vor wie Tags zuvor, nach wie vor unterbricht sie den Angeklagten jedoch regelmäßig und stellt Fragen, die zusammenhanglos und schlecht informiert bezüglich der Ermittlungsakten wirken. Staatsanwalt Handler bekommt kurz nach Verhandlungsbeginn vom „Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ die Information, dass in der Nacht vom 2.3. auf 3.3. eine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer stattgefunden hat. Das Prozesspublikum reagierte mit Lachen auf diese Information, was die Richterin zu Belehrungen und zur Drohung, Personen aus dem Prozess auszuschließen, veranlasste.

Nach der Mittagspause wird der Prozess mit der Einvernahme des „Erstbeschuldigten“ fortgesetzt und verläuft ähnlich wie am Vormittag. Thematisch geht es zunächst um Kampagnenstrategien, wobei die Behauptung, es habe eine „Doppelstrategie“ bestehend aus legalen und illegalen Aktionen gegeben, in keiner Weise plausibel gemacht werden kann.

Dann steht ein BekennerInnenschreiben im Zusammenhang mit Aktionen gegen Pelztierhaltung aus dem Jahr 1997 am Programm (nur die Richterin spricht beharrlich von zwei Schreiben). Die Verteidigung belegt, dass der Text zur Gänze aus Versatzstücken älterer VGT-Veröffentlichungen besteht, als deren Urheber der „Erstbeschuldigte“ schon aus zeitlichen Gründen nicht in Frage kommt (Der Richterin erscheint es allerdings als besonders bemerkenswert, dass im Bekenner_innenschreiben die Worte „drollig“ und „allerdings“ gestrichen wurden – warum, weiß wohl nicht einmal sie selbst.). Der Verteidiger beantragt zu diesem Punkt zudem eine Reihe von Zeugen.

Die nächsten Themenkomplexe sind die Peek & Cloppenburg- und die Kleider Bauer-Kampagnen, wobei das Hauptinteresse der Richterin sich darauf richtet, eine vermeintliche Zusammenarbeit zwischen VGT und BAT zu konstruieren – die angeblich beim VGT sichergestellten „BAT-Hefte“ erweisen sich allerdings als Hefte zu „Beratung artgerechte Tierhaltung“ und stammen zudem aus dem Jahr 1988 (!). Das ist das einzige Mal im gesamten Tagesverlauf, dass die Richterin einem Antrag der Verteidigung zustimmt – auch sie will dieses Material nun herbeischaffen lassen um sich selbst zu überzeugen.

Letzter thematischer Punkt sind angebliche taktische Ratschläge und die Gutheißung von Anschlägen durch den „Erstbeschuldigten“ – plausibel wird das nicht, zumal die Verteidigung das gesamte E-Mail, aus dem im Akt nur suggestive Ausschnitte zitiert wurden, vorlegen kann.

In weiterer Folge steht dann auch die OGPI (Offensive gegen die Pelzindustrie) im Zentrum, die der Staatsanwalt für eine der Tarnbezeichungen der angeblichen Kriminellen Organisation hält. Tatsächlich wird nur deutlich, dass in Deutschland eine Website unter diesem Namen existiert, in welcher Beziehung die zu den Vorwürfen steht, bleibt völlig im Dunkeln. Sehr deutlich wird allerdings die Haltung der Richterin im Hinblick auf die Möglichkeiten der Verteidigung: Zynische Bemerkungen in Richtung der VerteidigerInnen („Ist das jetzt auch bei der Verteidigung angekommen?“) oder der Vorschlag Fragen zu verschieben, wenn der entsprechende Aktenteil im Gerichtschaos nicht sofort auffindbar ist, sprechen eine klare Sprache. Zudem wird jeder Beweisantrag der Verteidigung mit der Bemerkung, dass sich das Gericht „das Recht darüber zu entscheiden vorbehalte“ quittiert. Auf die Nachfrage eines Verteidigers, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, reagiert die Richterin ausgesprochen unwirsch. Ein vom Verteidiger angeführtes OGH-Erkenntnis, laut dem die Verteidigung das Recht hat auf einer sofortigen Entscheidung zu bestehen, wird von ihr schlicht nicht zu Kenntnis genommen.

Insgesamt wirkt die Richterin unkonzentriert, streckenweise überfordert. Die Frage ob Laptops im Gerichtssaal zugelassen sind (Nur für Medien? Auch fürs Publikum? Und für die Angeklagten?) sorgt immer wieder für Unterbrechungen. Eine konsistente Linie lässt die Richterin dabei nicht erkennen – nach eineinhalb Tagen ungestörter Laptop-Benützung durch einige der Beschuldigten, unterbindet sie dies jedenfalls im Lauf des Nachmittags plötzlich mit dem Argument, das Laptop-Verbot sei schon in der Ladung zur Hauptverhandlung gestanden. Die AnwältInnen stellen daraufhin den Antrag Laptops zu erlauben, oder – falls tatsächlich die Sorge besteht, die Betroffenen könnten über Internet kommunizieren – durchs Gericht entsprechend präparierte Geräte zur Verfügung zu stellen.

Zum Teil kippt die Verhandlung ins Absurde, wenn etwa die Frage eines Verteidigers, woran sich erkennen lasse, dass es sich bei einer vorliegenden Namensliste um eine Liste von VGT-Mitgliedern handle, von der Richterin mit „aus dem Abschlussbericht“ beantwortet wird. Auch die Möglichkeit, dass in Österreich mehr als eine E-Mailliste mit Tierrechts-Bezug existieren könnte, scheint ihr völlig neu. Für Erheiterung sorgt auch der Staatsanwalt, der nach bedeutungsschwerer Einleitung („UL, das ist möglicherweise die Abkürzung für…“) feststellen muss, dass „in dem Fall wohl doch“ „Unterschriftenlisten“ gemeint waren.

Zwischen Erheiterung und Empörung schwanken auch die Reaktionen auf das Schlussstatement der Richterin: Um zu zeigen, dass sie sich „gut vorbereitet“ habe, zitiert die Richterin aus einem Buch des „Erstbeschuldigten“ („Widerstand in der Demokratie“) und verdreht den Titel zum „Widerstand gegen die Demokratie“. Der Lapsus erscheint durchaus symptomatisch für die „gute Vorbereitung“. An dieser Stelle wird sie ziemlich emotional – immerhin wird in dem Text vorsichtige Skepsis in Bezug auf das Verhältnis der Justizbehörden zu sozialen Bewegungen geäußert – wieso das allerdings irgendeine Relevanz für den Prozess haben sollte (oder dürfte), bleibt offen.

Der Prozess wird am 8. März um 09:00 Uhr am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt.

5. March 2010